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Besichtigungsrecht des Vermieters zur Prüfung von Mängelbeseitigungsarbeiten
Mängelbeseitigung
Hamburg: „…Der Vermieter ist bei einer Mängelanzeige des Mieters verpflichtet, dem Mangel nachzugehen und daher berechtigt, den Mangel zu besichtigen. Ebenso ist er nachfolgend berechtigt, nach Beseitigung des Mangels durch einen Handwerker die durchgeführten Arbeiten als solche abzunehmen. Entsprechendes gilt, wenn der Mieter im Wege der Ersatzvornahme den Mangel selbst beseitigt und ihm die Kosten […]
Oldenburg: „…Die Klägerin begehrt von dem beklagten Architekten Zahlungen auf der Grundlage eines zuvor erstrittenen Zahlungs- und Feststellungstitels. Sie hatte den Beklagten im Oktober 2009 mit den Architektenleistungen zur Errichtung eines Bürogebäudes mit Ausstellungshalle beauftragt. Teil der Planung war, große Flächen des Außenmauerwerks mit schwarzem Material zu verkleiden. Auf Vorschlag des Beklagten wurde der Stein […]
München – 1. In der Erteilung eines entgeltlichen Auftrags zur Mängelbeseitigung an den Unternehmer ein Verzicht auf Gewährleistungsansprüche liegen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, ist jedoch in jedem Einzelfall zu prüfen. 2. Der Verzicht auf einen schuldrechtlichen Anspruch erfordert einen Erlassvertrag, der auch formlos geschlossen werden kann. 3. Der Erlass setzt den unmissverständlichen Willen […]
Hamburg – 1. Erklärt sich der Auftragnehmer ohne Einschränkungen zur Mängelbeseitigung bereit, kann er sich anschließend nicht mehr auf Verjährung berufen, selbst wenn er zuvor die Einrede der Verjährung erhoben hat. 2. Zu der Frage, ob die Symptomtheorie auf Mängelerscheinungen auch in Bezug auf die Hemmung von Verjährungsfristen angewandt werden kann. (…) Quelle und Volltext: […]
Dresden : 1. Der Auftraggeber kann den Rückbau und die komplette Neuerstellung eines mangelhaften Bauwerks verlangen, wenn durch lediglich lokale Nachbesserungsarbeiten kein den anerkannten Regeln der Technik entsprechender Zustand hergestellt werden kann. 2. Eine Mängelbeseitigung kann nicht in jedem Falle wegen “hoher Kosten” verweigert werden. Entscheidend ist unter anderem, ob die Funktionsfähigkeit des Werks durch […]
München: 1. Schließen die Parteien eines Bauvertrags wegen Mängeln eine Vereinbarung, sind dadurch nur dann sämtliche Mängelrechte abgegolten, wenn dies in der Vereinbarung eindeutig zum Ausdruck kommt (hier verneint). 2. Ein Annahmeverzug des Auftraggebers in Bezug auf eine Nacherfüllung durch den Auftragnehmer setzt voraus, dass die Bereitschaft zur Nachbesserung unzweideutig innerhalb der zur Mängelbeseitigung gesetzten […]