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Schallschutzmängel sind zu beseitigen!
Mängelbeseitigung
1. Die Kosten für die Mängelbeseitigung sind unverhältnismäßig, wenn der zur Beseitigung des Mangels erzielte Erfolg bei Abwägung aller Umstände in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür geltend gemachten Geldaufwands steht. 2. Schallschutzmängel sind nicht gänzlich belanglos und vernachlässigbar. Dem Auftraggeber kann ein objektives berechtigtes Interesse an der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung nicht abgesprochen werden. Daran […]
1. Ein Vertrag über den Erwerb und den Einbau eines Glasfaserkunststoff-Fertigpools ist ein Werkvertrag. 2. Ein Fertigpool, an dessen Beckenoberfläche sich Risse und Blasen befinden, eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung und weist keine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werks erwarten […]
BGB-VOB3_300x233 Ist eine Mängelnachbesserung für Bauleistungen unzumutbar, liegt eine Voraussetzung für eine Minderung der Vergütung vor. Als Vorschriften hierzu gelten die Aussagen bei einem: VOB-Vertrag in § 13 Abs. 6 in der VOB Teil B und Bauvertrag nach BGB in § 638 BGB. Eine Unzumutbarkeit kann nur dann maßgebend sein, wenn beispielsweise Gründe in der […]
„…Allgemein geht man wohl davon aus, dass Auftragnehmer nicht für Mängel und Schäden eintreten müssen, die beispielsweise von Materialfehlern ausgehen. Ganz so allgemein ist das jedoch nicht zu betrachten, auch wenn sich so manch Auftragnehmer standhaft weigert, etwaige Schuld bei sich zu sehen und den Auftraggeber auf direktem Wege zum entsprechenden Hersteller weiterleiten möchte. Wie […]
„…Allgemein geht man wohl davon aus, dass Auftragnehmer nicht für Mängel und Schäden eintreten müssen, die beispielsweise von Materialfehlern ausgehen. Ganz so allgemein ist das jedoch nicht zu betrachten, auch wenn sich so manch Auftragnehmer standhaft weigert, etwaige Schuld bei sich zu sehen und den Auftraggeber auf direktem Wege zum entsprechenden Hersteller weiterleiten möchte. Im […]
„…Zunächst sollten Sie natürlich einen Fachmann befragen, der klärt, ob das was Sie als unregelmäßig vermuten, denn wirklich ein Mangel ist. Ratsam wäre gleich einen geprüften Bausachverständigen zu beauftragen, denn in aller Regel will der Angeklagte, ergo der in der möglichen Bringschuld befindliche Vermieter ohnehin eine fachmännische Einschätzung der Situation. Der Bausachverständige wird Ihnen eine […]