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Fristsetzung zur Mängelbeseitigung ist nur ausnahmsweise entbehrlich!
Mängelbeseitigung
1. An die Entbehrlichkeit der Fristsetzung gem. § 323 Abs. 2 BGB oder § 637 Abs. 2 Satz 2 BGB sind wegen des damit verbundenen Eingriffs in das Nacherfüllungsrecht des Unternehmers strenge Anforderungen zu stellen. 2. Der Wechsel des klägerischen Vortrags unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung dahingehend, dass die Mitarbeiter des beklagten Handwerkers nicht nur […]
1. Im Falle der umfassenden Abtretung der werkvertraglichen Mängelrechte kann der Zessionar Kostenvorschuss nach § 637 Abs. 3 BGB nur verlangen, wenn er beabsichtigt, den Vorschuss dergestalt zur Mängelbeseitigung einzusetzen, dass ihm dadurch ein Kostenerstattungsanspruch nach § 637 Abs. 1 BGB entsteht. Dies ist nicht der Fall, wenn der Zessionar beabsichtigt, den Kostenvorschuss dem Zedenten […]
1. Der Auftragnehmer kann die Nacherfüllung oder einen Vorschuss verweigern, wenn die Nachbesserung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei kann aber weder allein auf die Höhe der Mängelbeseitigungskosten noch auf die Relation dieser Kosten zu den Herstellungskosten der mangelhaften Sache abgestellt werden. 2. Die Beantwortung der Frage, ob der Auftragnehmer die Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit […]
„…Wenn der Auftragnehmer mangelhaft arbeitet, bleibt dem Auftraggeber manchmal nur die Möglichkeit, den Mangel selbst zu beseitigen. Der Auftraggeber ist dann darauf angewiesen, im Nachhinein die Kosten für die Mangelbeseitigung beim Auftragnehmer einzufordern. Hier lesen Sie, worauf es dabei ankommt…“ Quelle und Volltext: bi-medien.de
„…Allgemein geht man wohl davon aus, dass Auftragnehmer nicht für Mängel und Schäden eintreten müssen, die beispielsweise von Materialfehlern ausgehen. Ganz so allgemein ist das jedoch nicht zu betrachten, auch wenn sich so manch Auftragnehmer standhaft weigert, etwaige Schuld bei sich zu sehen und den Auftraggeber auf direktem Wege zum entsprechenden Hersteller weiterleiten möchte. Im […]
1. Weist die Leistung des Auftragnehmers Mängel auf, kann der Auftraggeber auch im VOB/B-Vertrag einen Anspruch auf Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung geltend machen. 2. Der Auftraggeber beschreibt einen Mangel hinreichend genau, wenn er das zutage getretene Mangelsymptom zum Gegenstand des Mängelbeseitigungsverlangens macht. 3. Eine Beschränkung auf die angegebenen Stellen oder die vom Auftraggeber bezeichneten oder vermuteten […]