Bei dem Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® erhalten Sie alle Arten von Baugutachten mit dem DEKRA-Siegel, das bedeutet, dass Sie hier Sachverständigengutachten in überwachtem (zertifiziertem) DEKRA-Standard erhalten, die anerkannt sind.
Bauschäden sind allgemein beschrieben Verschlechterungen des Zustandes eines Gebäudes oder eines Bauteils. Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® bearbeitet als Sachverständiger für Bauschäden und Baumängel im Hochbau beispielsweise folgende Schäden:
- Bauschäden an Gebäuden allgemein
- Bauschäden an Kellerwänden
- Bauschäden an Fassaden
- Bauschäden an Innenwänden/Innenausbau
- Bauschäden an Decken
- Bauschäden an Treppen
- Bauschäden an Fenstern, Türen, Tore
- Bauschäden an Flachdächern und Steildächern
- Bauschäden an Außenanlagen
- Bauschäden an Bodenbelägen
- Bauschäden an Einrichtungsgegenständen
- etc.
Zu diesen typischen Bauschäden zählen auch Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder vorsätzliche Beschädigungen auftreten, wie beispielsweise:
- Schäden durch erheblichen Nikotinkosum
- Schäden durch Haustiere/Haustierhaltung
- Schäden durch Bepflanzungen
- Schäden durch Fahrlässigkeiten bei der Nutzung
- Schäden durch Umzug
- Schäden durch unzureichendes Heizen und Lüften
- Schäden durch vorsätzliche Zerstörung
- Schäden durch Elektroinstallationen u. Ä.
- Schäden durch Frost
- Schäden durch Bauschäden am Nachbargebäude
- etc.
Bauschäden können aber auch durch folgende Umstände eintreten:
- Mangelhafte Bauausführungen
- Mangelhafte Bauplanung
- Unwetterschäden bzw. Witterungseinflüsse
- Vandalismus
- Unfallschäden
- Überalterung
- Verformungen der Bauteile
- Unzureichende Materialeigenschaften
- etc.
Die Sachverständigentätigkeit umfasst bei der Begutachtung und Gutachtenerstellung in Bezug auf Baumängel (variierend, je nach Klientenwunsch und Nötigkeit), in aller Regel folgende Tätigkeiten:
- Die gutachterliche Aufnahme des Schadensbildes mitunter zur Beweissicherung
- Ermittlung der Schadensursache und des Schadensverursachers
- Hinweise zur Schadensvermeidung
- Maßnahmen und Kosten der Instandsetzung
Die Kosten für eine gutachterliche Tätigkeit in Bezug auf Bauschäden sind grundsätzlich abhängig vom Umfang der Bauschäden, der notwendigen Untersuchungszeiten und Untersuchungsarten (z. B. Messgeräteeinsatz) und der Art des gewünschten Gutachtens, welche wie folgt angeboten werden:
- Kurzgutachten mit stichwortartiger Erklärung zum Schadensbild und der Schadensursache (ggf. mit Kostenschätzung zur Instandsetzung) zur Grundlage außergerichtlicher Einigungen
- Ausführliches Baugutachten für Gerichtsgutachten, Versicherungsgutachten, Schiedsgutachten, Beweissicherungsverfahren o. Ä.
Tritt der Sachverständige als schlichtender Bausachverständiger auf, so werden auch Gesprächsprotokolle und/oder Verhandlungsergebnisse protokolliert. Bei allen Tätigkeiten des Bausachverständigen ist zu berücksichtigen, dass das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® grundsätzlich eine neutrale Position einnimmt. Die Unparteilichkeit wird in jedem Gutachten schriftlich bestätigt. Im Bedarfsfall stehen den Klienten des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® auch weitere Fachkräfte zur Seite. Neben diesem verfügen wir auch über Kontakte zu erfahrenen, zugelassenen Fachanwälten, die wir unseren Klienten im Bedarfsfall gerne vermitteln.