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Die Bürger sollen entscheiden: Volksbegehren will Mieten einfrieren

Mietpreisbremse

Bayerns Bürger sollen entscheiden, ob in 162 Kommunen die Mieten sechs Jahre lang nicht erhöht werden dürfen. Der Justizminister zweifelt an der Rechtmäßigkeit.

Mit einem Volksbegehren will ein breites Bündnis aus Parteien und Verbänden einen weiteren Anstieg der Mieten in Bayern stoppen: Sechs Jahre lang sollen demnach die Bestandsmieten in den 162 bayerischen Kommunen eingefroren werden, in denen bereits jetzt die staatliche Mietpreisbremse gilt. In Schwaben sind davon zwölf Kommunen betroffen: Augsburg, Kaufbeuren, Kempten, Memmingen, Neusäß, Stadtbergen, Lindau, Neu-Ulm, Senden, Sonthofen, Hopferau im Ostallgäu und Bad Wörishofen. (…)

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Mainz: 1. Die rheinland-pfälzische Mietpreisbegrenzungsverordnung ist unwirksam, da sie nicht formell ordnungsgemäß veröffentlicht wurde.

2. Erforderlich ist dafür, dass die Begründung von Anfang an jederzeit für Bürger und Gerichte öffentlich zugänglich ist. (…)

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte “Mietpreisbremse”) sind nicht verfassungswidrig. Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Bestimmungen einstimmig nicht zur Entscheidung angenommen. Zudem hat die Kammer zwei die Mietpreisbremse betreffende Vorlagen im Verfahren der konkreten Normenkontrolle einstimmig als unzulässig verworfen, weil das vorlegende Gericht sie nicht hinreichend begründet hat. (…) 

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Karlsruhe: Eine Vermieterin hatte gegen die Mietpreisbremse geklagt. Verstößt diese gegen die Verfassung? Nun schafft das Bundesverfassungsgericht Klarheit.

Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Sie verstößt weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Die Klage einer Berliner Vermieterin und zwei Kontrollanträge des Landgerichts Berlin blieben damit ohne Erfolg. Das teilte das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit.Durch die Mietpreisbremse soll Wohnen bezahlbar bleiben. (…)

Quelle und Volltext: Augsburger-allgemeine.de

Die große Koalition hat sich am 18.08.2019 im Koalitionsausschuss auf verschiedene Maßnahmen geeinigt, um Mieten bezahlbar zu halten und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mitteilte, ist unter anderem eine Verlängerung der Mietpreisbremse um fünf weitere Jahre sowie ihre Verschärfung vorgesehen. Auch soll der Betrachtungszeitraums bei der ortsüblichen Vergleichsmiete verlängert werden. (…)

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Die Regierung will die Mietpreisbremse verlängern, obwohl sie schon bisher nicht geholfen hat. Das ruft herbe Kritik aus der Wirtschaft hervor. Denn das gewählte Instrument hat Nebenwirkungen, die sich über die Jahre verschärfen dürften. Nach zähen Verhandlungen einigte sich die große Koalition am Sonntag auf ein Paket für den Mietmarkt: Eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025, eine Neuberechnung für die ortsübliche Vergleichsmiete oder Einschränkungen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wurden beschlossen. (…)

Quelle und Volltext: welt.de 

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