„…Im Zeitraum 2019 / 2020 wurde durch einen GU ein öffentlicher Gebäudekomplex mit hoher Verkehrsbelastung errichtet. Als Wandbildner für die massiven Wände kam hauptsächlich Ortbeton zum Einsatz. Die Wände wurden im Zeitraum Frühjahr bis Sommer mit einem Gipskalkputz als Innenputz verputzt – insgesamt ca. 15.000 m2.
Noch vor Fertigstellung der Innenputzarbeiten, und sogar noch vor dem Einbau des Estrichs (!), kam es zum Spontanabsturz von Putzteilen, als der Putz durch die Montage von Elektroschienen punktuell mechanisch belastet wurde.
Der vom Generalunternehmer beigezogene Sachverständige stellte im Zuge mehrerer Bauteilöffnungen folgendes – eher ungewöhnliches – Schadensbild fest:
- Der Putz erschien oberflächlich fest und wies beim Überstreichen mit einem Resonanztaster keinen Hohlklang auf. Sobald jedoch eine mechanische Belastung – z.B. durch Bohren oder Stemmen – auf den Putz einwirkte, verlor dieser die Haftung am Wandbildner und löste sich spontan ab bzw. ließ sich ohne Kraftaufwand entfernen!
- Die Putzscherben selbst zeigten im Inneren nur geringe Festigkeit.
- Die beste Putzhaftung wurde an jenen Wandteilen beobachtet, die während der Bauzeit nachweislich durchfeuchtet waren bzw. länger feucht blieben!
Quelle und Volltext: derbausv.de