Augsburg: „…Ist nichts festgelegt, so darf man davon ausgehen, dass eine durchschnittliche Oberflächenqualität vereinbart ist. Diese durchschnittliche Putzoberfläche entspricht dann der Oberflächenqualitätsstufe 2. Das klingt zunächst reguliert und damit einfach zu beurteilen, ist es aber nicht ganz. Insbesondere bei der Beurteilung von Putzoberflächen können subjektive Eindrücke entstehen, die eine objektive Beurteilung erschweren oder gar völlig ausschließen. Die Qualitätsstufen selbst sind derart vernebelt in den Übergängen zur schlechteren oder besseren Qualitätsstufe, dass rein hiernach eine Beurteilung in so manchen Fällen recht schwer fällt….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

