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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

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und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

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Bekämpfe Lärm nicht mit Lärm!

Baublog

AG München, Urteil vom 18.08.2023 – 173 C 11834/23

„…Selbst wenn aus der Wohnung eines Mieters Geräusche dringen, darf ein Nachbar nicht durch ständiges Klopfen hierauf reagieren. Vielmehr muss der Nachbar seinerseits gerichtlich gegen den anderen Mieter vorgehen und auf Unterlassung klagen….“

Quelle und Volltext: ibr-online.de

„…Die Bauabnahme ist ein zentraler Bestandteil der Objektüberwachung – auch wenn sie nicht förmlich, sondern mündlich, konkludent oder fiktiv erfolgt. Dabei bleibt die Erfüllung der Aufgaben nach LPH 8k der HOAI eine Herausforderung, wie der folgende Beitrag beleuchtet.

Zu den Leistungen der Objektüber­wachung gehört bei entsprechender Vereinbarung die Grundleistung 8k, Anlage 10 HOAI. Damit hat die Bauüberwachung die Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter vorzubereiten, noch vorhandene Mängel festzustellen und eine Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber auszusprechen. Diese Leistungen sind bei Durchführung einer förmlichen Abnahme relativ leicht abzuarbeiten. Allerdings kann eine Bauleistung auch nur mündlich, stillschweigend/konkludent oder auch fiktiv erklärt werden….“

Quelle und Volltext: info-bauleitung.de 

OLG Celle, Urteil vom 28.02.2025 – 14 U 173/24

1. Eine (weitere) Fristsetzung zur Mängelbeseitigung ist nicht erforderlich, wenn ein Abrechnungsverhältnis entstanden ist. Der Besteller kann nach dem Bundesgerichtshof auch ohne Abnahme des Werkes berechtigt sein, Mängelrechte nach § 634 Nr. 2 bis 4 BGB geltend zu machen, wenn er nicht mehr die Nacherfüllung verlangen kann und das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist. So liegt es jedenfalls, wenn eine Partei das Werk als fertiggestellt zur Abnahme angeboten hat und die andere Partei den Rücktritt vom Vertrag erklärt hat, sodass auf keiner Seite mehr ein Interesse an der (weiteren) Erfüllung des Vertrages besteht.

2. Die Beweislast für die Umstände, die eine Unerheblichkeit der Pflichtverletzung gem. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB begründen, trifft den Schuldner. Ob eine Pflichtverletzung erheblich ist, richtet sich nach einer umfassenden Interessenabwägung, wobei maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ist. Hierbei sind insbesondere der für die Mangelbeseitigung erforderliche Aufwand zu berücksichtigen und bei einem nicht behebbaren Mangel die von ihm ausgehende funktionelle und ästhetische Beeinträchtigung, aber auch die Schwere des Verschuldens des Schuldners.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Gersthofen: „…Mit dem Ausklang des Winters nehmen in Gersthofen die Bauarbeiten für neue Wohnanlagen an Fahrt auf: Derzeit gibt es zwei große Baustellen, auf denen mächtig was los ist.

Die größte Baustelle liegt gegenüber der Gerfriedswelle im Bereich Sportallee und Auenstraße. Dort liegt das Grundstück, auf dem die alte Villa der Unternehmerfamilie Humbaur stand und inzwischen abgerissen wurde. Das Haus war vorher von der Straße aus kaum sichtbar, da bisher eine dichte Heckenbepflanzung sowie weitere Gebäude im Umfeld die Villa selbst im Winter fast verborgen haben. Inzwischen ist freie Sicht auf die Fläche. Der Stadtrat hat schon vor einiger Zeit eine Wohnanlage mit 65 Einheiten genehmigt….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

„…Warum Säcke schleppen, Schüttgut verteilen und egalisieren beziehungsweise auf Knien rutschend Platten zuschneiden, anstatt den Bodenausgleich bequem über eine Pumpe zu verteilen und dem Egalisieren desselben lediglich ein wenig mit einer Schwabbelstange unter die Arme zu greifen. Besser kann man Arbeit auf der Baustelle nicht „delegieren“ und zugleich kostenmäßig optimieren.

Allein schon unter diesem Gesichtspunkt ist der Schaummörtel der ideale Unterboden für alle Estriche und Bodenbeläge. Unabhängig vom Grundriss verteilt und nivelliert er sich auf Grund seiner niedrigen Viskosität nahezu selbstständig auf der Bodenplatte und umhüllt hierbei alle Installationen zuverlässig und normgerecht. Dabei sind Schichtdicken bis 400 Millimeter in einem Arbeitsgang möglich – perfekte Eigenschaften für schall- und wärmedämmende Gefachverfüllungen von Holzbalkendecken. Als nicht brennbarer Baustoff der Klasse A1 baut er zugleich eine wirkungsvolle Brandbarriere auf….“

Quelle und Volltext: ausbauundfassade.de

„….Die Perimeterdämmung ist die Dämmung, die im Erdberührten- und ggf. im Sockelbereich (Spritzwasserzone bis 30 cm über OK Terrain) eingesetzt wird. Diese kann z.B. aus Polystyrol Hartschaum, Polyurethan oder Schaumglas bestehen.

Im Bereich der Grundmauern eines Bauwerks sollte man einen hohen Stellenwert auf effektives Energiesparen und die damit verbundene dauerhafte Gebäudewerterhaltung legen. Hierbei sollte schon in der Planungsphase beachtet werden, welche der Dämmmaßnahmen im Perimeterbereich wie durchzuführen sind.

Da übliche Dämmstoffe unter dem Einfluss von Feuchtigkeit einen großen Teil ihrer Wärmedämmfähigkeit einbüßen, dürfen für die Perimeterdämmung nur Dämmstoffe eingesetzt werden, die durch das Institut für Bautechnik in Berlin bauaufsichtlich zugelassen sind. Diese Stoffe müssen den Nachweis erbringen, dass sich ihre Eigenschaften im eingebauten Zustand unter den vorgesehenen Bedingungen auch über einen langen Zeitraum hinweg nicht nachteilig verändern….”

Troody®, unser Maskottchen, bietet Hilfe an, wir unterstützen Sie gerne. Am besten Sie rufen uns gleich an unter: 0821-60 85 65 40 oder kontaktieren uns über unsere Internetseite: holzmann-bauberatung.de

Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

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