„…Die steigenden Heizkosten führen dazu, dass viele Eigentümer ihre vorhandene Heizung mit einem Kamin- oder Pelletofen unterstützen wollen. Doch gerade Häuser, die in den letzten 20 Jahren gebaut wurden, haben oft keinen Schornstein dafür. Dazu kommt die Neuregelung von §19 BImSchV für neu installierte Schornsteine. Welche Möglichkeiten gibt es, die neuen Schornstein-Regeln bei einer Nachrüstung zu erfüllen?
Mit Inkrafttreten des §19 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) im Januar 2022 muss die Mündung eines neu errichteten bzw. nachträglich gebauten Schornsteins den Dachfirst grundsätzlich um mindestens 40 Zentimeter überragen. Je weiter der Standort des Schornsteins vom First positioniert wird, desto höher muss der Schornstein werden. Und zwar unabhängig davon, ob der Schornsteinzug innenliegend oder außen an der Hauswand positioniert wird. Ziel der Neuregelung ist eine bestmögliche Verdünnung von Rauchgasen. Diese ist dann gegeben, wenn die Austrittsöffnung des Schornsteins möglichst weit oben im freien Windstrom liegt….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de