„…Viele Menschen wärmen sich im Winter gerne an ihrem eigenen Holzofen. Das könnte für einige bald vorbei sein, denn eine neue Verordnung verpflichtet dazu, dass einige Holzöfen, die viel Feinstaub produzieren bis 2025 mit Filtern nachgerüstet oder gar nicht mehr betrieben werden dürfen. Alle Informationen finden Sie im Artikel.
Die Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) sieht vor, dass alte Holz- und Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen. Besitzerinnen und Besitzer haben dafür bis zum 31.12.2024 Zeit….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de