Bayern: „…Kaufinteressenten brauchen meist kein aufwändiges Wertgutachten, sondern eine seriöse Beurteilung der Substanz. Nach einer Ortsbesichtigung und anschließender Einschätzung können Sachverständige den Wert der Immobilie taxieren und klären, welche Sanierungen bald anstehen. Fast immer müssen die Käufer die Nachrüstpflichten gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen. Dazu gehören beispielsweise die Ummantelung aller Warmwasserleitungen und Armaturen, vor allem in ungeheizten Räumen, die Dämmung der obersten Geschossdecke sowie eventuell der Austausch des alten Heizkessels. Da kann einiges auf die Käufer zukommen, denn die bisherigen Besitzer des Hauses konnten sich meist auf den Bestandsschutz berufen und mussten nicht nachrüsten. Solche Sanierungsstaus müssen die Käufer nun beheben….“
Quelle und Volltext: vpb.de