• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer

Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

Anerkannte Bausachverständige
und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

Anfrage per E-Mail

DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer
zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
national und international - wir sprechen deutsch und englisch

  • Profil
  • Fachinfo
  • Baumängel & Bauschäden
  • Presse
  • Das Kleine Baulexikon
  • Fachbuch
  • Baublog
  • Kontakt

Wie können die Mieten in Neusäß und Stadtbergen gesenkt werden?

Mietpreisbremse

Stadtbergen/Neusäß: „…Das Wohnen in Stadtbergen und Neusäß ist beliebt. In den letzten Jahren wurde es für Mieter in den beiden Kommunen jedoch immer teurer. Nun soll mithilfe eines bayernweiten Volksbegehrens mit dem Titel „Sechs Jahre Mietenstopp“ dafür gesorgt werden, dass die Mieten nicht mehr weiter in die Höhe wachsen können. Was viele nicht wissen: Es gibt in den beiden Kommunen bereits eine Maßnahme, die übermäßig hohe Mieten verhindern soll: Nachdem die beiden Gemeinden als „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“ eingestuft wurden, gilt dort seit vergangenem Jahr die Mietpreisbremse. Experten sehen diese jedoch kritisch.

„Das größte Problem für uns ist es, dass wir eine der flächenärmsten Kommunen im ganzen Landkreis sind“, sagt Holger Klug von der Stadtberger Stadtverwaltung. Es gebe kaum Platz, um neuen Wohnraum zu schaffen….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Berlin: „…Amtsgericht Berlin hat der Klage eines Vermieters stattgegeben. Damit darf dieser die Zustimmung zu einer Mieterhöhung in Höhe von 35,37 Euro vom Mieter verlangen, obwohl das verboten ist nach dem neuen Mieten-Wohn-Gesetz Berlins, also nach dem Mietendeckel. Das Amtsgericht kippt damit gleichsam den Mietendeckel. Stattdessen gelte für den Berliner Wohnungsmarkt weiterhin das bisherige Bundesrecht: also Mietspiegel sowie die Kappungsgrenzen nach der bundesrechtlichen Mietpreisbremse.

Das Urteil ist bemerkenswert, weil es den Berliner Sonderweg bis ins Detail abwägt. Und der Richter erklärt, warum der landesrechtliche Mietendeckel das „vorrangige“ Bundesrecht nicht außer Kraft setzen dürfe. In dem konkreten Fall erlaube schon das generelle Rückwirkungsverbot keine Anwendung der „Stichtagsregelung“….“

Quelle und Volltext: tagesspiegel.de

Deutschland: „…Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Deutschen Bundestages, die Mietpreisbremse um 5 Jahre bis 2025 zu verlängern. Richtig ist auch, dass der Gesetzgeber jetzt endlich klarstellt, dass Mieter zu Unrecht gezahlte und überhöhte Miete zurückfordern können, und zwar von Beginn des Mietverhältnisses an“, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutigen Beschlüsse des Deutschen Bundestages. „Diese Nachbesserungen reichen aber noch nicht aus. Die Mietpreisbremse muss bundesweit gelten und Ausnahmen, wie die Vormiete, wonach der Vermieter bei einer Wiedervermietung der Wohnung die Miete aus dem früheren Mietverhältnis fordern darf, egal, wie hoch sie ist, müssen gestrichen werden….“

Quelle und Volltext: mieterbund.de

Deutschland – Vor viereinhalb Jahren beschloss die Politik, die enormen Mietsteigerungen per Preisbremse zu stoppen. Exklusive Daten zeigen jetzt: Die Wirkung ist sehr überschaubar.

Hohe Mieten, dreiste Vermieter, dazu die Angst, sich eine Wohnung bald nicht mehr leisten zu können: Der Mietmarkt bereitet dieser Tage vielen Menschen Sorgen und beschäftigt auch die Politik mehr denn je. Im Schwerpunkt “Mieten am Limit” beleuchtet ZEIT ONLINE die verschiedenen Facetten der Krise – mit Reportagen, Datenanalysen und Interviews.

Freudig gestimmt waren die Vertreter der letzten großen Koalition, als sie im März 2015 nach langem Ringen endlich die Mietpreisbremse auf den Weg gebracht hatten. Heiko Maas (SPD), damals noch Justizminister, sprach angesichts der von seiner Partei vehement betriebenen Regulierung gar von einem “verdammt guten Tag” für deutsche Mieterinnen und Mieter. Und selbst bei den Unionsparteien, die nicht gerade bekannt sind als Fans staatlicher Regulierung im Wohnungsmarkt, war die Rede von einem “unter dem Strich ausgewogenen Gesetz”.

Viereinhalb Jahre ist es nun her, dass die Bundesländer vom Bund die Erlaubnis bekamen, dem Trend zu immer höheren Mieten zumindest in den besonders von der Wohnungsnot geplagten Städten Einhalt zu gebieten. Vor allem in den Metropolen, die in den vergangenen Jahren teils großen Zuzug erlebten, ist Wohnraum heutzutage knapper denn je, weshalb Vermieter zunehmend mehr Geld pro Quadratmeter verlangen können. Die Mietpreisbremse, so hoffte man, würde den Exzess bei den Mieten endlich stoppen. 

In bundesweit 354 Städten wurde das Instrument seither eingeführt. Aber ist es dort wirklich so “verdammt gut” für die Mieter gekommen, wie Minister Maas es damals verkündete? (…)

Quelle und Volltext: zeit.de

München : 1. Die aufgrund der Mietpreisbremse in Bayern erlassene Mieterschutzverordnung vom 10.11.2015 ist in Ermangelung einer ausreichenden Begründung unwirksam (im Anschluss an LG München I, IMR 2018, 6 = NJW 2018, 407)

2. Auch durch die ergänzende Begründung der Bayerischen Staatsregierung vom 24.07.2017 wurde der Begründungsmangel weder ex tunc noch ex nunc geheilt.

3. In der Folge bleiben in Bayern Mietpreisbremsen-Klagen aus Mietverträgen, die vor dem 07.08.2019 abgeschlossen wurden, ohne Erfolg. (…)

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Stuttgart: Bei der Forderung nach mehr Wohnungsbau in Stuttgart ist sich der Hausbesitzerverein mit dem Mieterverein einig. Dass dieser aber an einen Mietendeckel denkt, gefällt Haus und Grund gar nicht. Und die Stadtverwaltung widerspricht der Mieterorganisation aus einem anderen Grund.

Stuttgart – Der Mieterverein und der Hausbesitzerverein in Stuttgart sind sich einig bei der Forderung nach einer deutlich höheren Schlagzahl im Wohnungsbau – doch bei einigen anderen Themen gehen sie getrennte Wege. Und die Stadtverwaltung geht auf Distanz zu den Vorstellungen der beiden Vereine in Sachen Wohnungsbau.

Der Mietendeckel nach Berliner Vorbild „ist für uns ein rotes Tuch und völlig abwegig“, sagte Ulrich Wecker, Geschäftsführer von Haus und Grund Stuttgart, jetzt unserer Zeitung nach der Hauptversammlung des Mietervereins, die am vergangenen Wochenende stattfand. Dabei hatte Mietervereinschef Rolf Gaßmann angekündigt, der Mieterbund wolle sich für so einen Deckel in Baden-Württemberg einsetzen, wenn es hier nicht zu einer gesetzlich wirksamen Begrenzung des Mietzinses komme. „Herr Gaßmann muss seine Mitglieder bei Laune halten“, sagte Wecker. Die Grünen und die CDU hätten jedoch deutlich gemacht, dass es im Land keinen Mietendeckel geben solle – und das gefällt Wecker. (…)

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

  • « Go to Previous Page
  • Page 1
  • Page 2
  • Page 3
  • Page 4
  • Page 5
  • Page 6
  • Interim pages omitted …
  • Page 14
  • Go to Next Page »

Primary Sidebar

  • Weitere Fachinfos (Archiv)

Leistungen des Bausachverständigen:

  • Adjudikation
  • Bauabnahme
  • Baubegleitung
  • Bauberatung
  • Baugutachten
  • Baumängel
  • Bauschäden
  • Bautenstandsberichte
  • Bauthermografie
  • Bautoleranzen
  • Bauunterlagen-Prüfung
  • Beweissicherungsverfahren
  • Feuchtigkeitsmessungen
  • Flächennivellement
  • Gutachtenprüfung
  • Haus- und Wohnungsübergaben
  • Kaufberatung
  • Luftdichtigkeitsprüfung
  • Sanierkonzepte
  • Schallpegelmessungen
  • Schimmelpilzgutachten
  • Technical Due Diligence
  • Wohnflächenberechnungen
  • Zustandsfeststellungen
  • tiktok
  • instagram
  • facebook
  • linkedin
  • xing
  • linkedin
  • mobile
  • mail

© 2025 Holzmann-Bauberatung - Sachverständigenbüro · AGB · Datenschutzerklärung · Impressum

Grottenau 2, 86150 Augsburg