„…Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien bei Neubau und Sanierung von Gebäuden. Mit der Novelle zum 1. Januar 2024 wurden insbesondere die Anforderungen an neue Heizungsanlagen weiterentwickelt (Stichwort »Heizungsgesetz«): Für die Wärmeerzeugung sollen zukünftig mindestens 65% erneuerbare Energien genutzt werden. Dabei gelten diverse Übergangsregelungen.
Diese Informationsbroschüre unterstützt interessierte Privatleute bei Neubau, Kauf oder Eigentum von Wohngebäuden, die relevanten gesetzlichen Regelungen des GEG zu identifizieren und zu verstehen. Sie beschreibt Ziel und Zweck des Gebäudeenergiegesetzes sowie seine Struktur und die wesentlichen Inhalte.
Anhand verschiedener Fragestellungen wird erläutert, welche energetischen Anforderungen an Neubauten beziehungsweise an Bestandsgebäude und ihre Heizungsanlagen gestellt werden. Ein Schwerpunkt der Darstellung liegt auf den Neuregelungen für den Einbau und Betrieb der Gebäudetechnik….“
Quelle und Volltext: bausv.online
