Deutschland: „…Was passiert mit einem Gasanschluss, der nicht mehr benötigt wird? Immer mehr private Haushalte nutzen Heiztechnologien wie Wärmepumpe und Fernwärme. Mit ihrem Wunsch, dauerhaft kein Gas mehr zu beziehen, gehen die Netzbetreiber sehr unterschiedlich um: teilweise wird der Anschluss stillgelegt, teilweise gibt es einen kompletten Rückbau. Die Preisspanne dafür reicht von kostenlos bis hin zu hohen vierstelligen Beträgen.
Ob Eigentümer die Kosten für die Stilllegung ihres Gasanschlusses wirklich tragen müssen – darüber ist das letzte Wort noch nicht gesprochen! Denn aktuell beschäftigen sich die Gerichte mit diesen Kosten. Das OLG Oldenburg hatte im Dezember 2025 geurteilt, dass die bei einer Stilllegung entstehenden Kosten nicht an die Verbraucher weitergegeben werden dürfen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Im konkreten Fall hatte der Netzbetreiber EWE Netz GmbH für die Stilllegung 965 Euro berechnet und sich auf § 9 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) berufen. Diese Rechtsauffassung hat das OLG Oldenburg zurückgewiesen (Az. 6 UKl 2/25). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, EWE NETZ hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Damit könnte das Thema demnächst an höchster Stelle entschieden werden….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de
