Augsburg: „…Besonders beim Bau eines neuen Hauses ist es wichtig, sich bereits vor Ausführungsbeginn über die tatsächlichen Höhenverhältnisse auf dem Baugrundstück im Klaren zu sein. Ein Nichtbeachten der Geländebeschaffenheit kann sich negativ (kostenintensiv) auswirken:
- Erreichbarkeit der Baustelle nicht gegeben
- Baustelleneinrichtung ggf. nicht möglich
- Vermeidbare Erdbaumaßnahmen
- Gestaltung des Gebäudes eingeschränkt
- Schwellenlosigkeit nicht möglich
- Außenanlagen nicht realisierbar
- Erhöhter Planungsaufwand
- Technische Mehraufwendungen
Bei einem Höhenaufmaß wird das zu vermessende Gelände/Objekt mittels eines Nivelliergerätes und entsprechendem Zubehör eingemessen.
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

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