Deutschland: „…Gebäude werden über Jahrzehnte genutzt. Für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Fassade und Dach sind regelmäßig Gerüste erforderlich. Ab einer Traufhöhe von 8 m müssen hierfür gemäß DIN 4426 dauerhafte Verankerungen vorgesehen werden, sofern keine Fassadenbefahranlage vorhanden ist. Die Norm regelt die technischen Anforderungen an Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen und definiert damit sicherheitsrelevante Planungsgrundlagen.
Die DIN 4426 fordert permanente Ankerpunkte, die Gerüste über Jahrzehnte aufnehmen können, ohne die Bausubstanz zu beeinträchtigen. Pro Meter Fassadenlänge müssen Einwirkungen von 2,25 kN rechtwinklig zur Fassade sowie 0,75 kN parallel zur Fassade aufgenommen werden. Der vertikale Abstand der Anker darf 4 m nicht überschreiten. Wird dieser Abstand unterschritten, können die Kräfte proportional reduziert werden. An Gebäudekanten wie Ecken oder Traufkanten sind die angegebenen Kräfte zu verdoppeln.
Provisorische Bohrlösungen mit anschließendem Verschließen gelten als problematisch, da sie zu Fassadenschäden und Wärmebrücken führen können. Besonders im Holzbau können daraus langfristige Schäden resultieren….“
Quelle und Volltext: baulinks.de
