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Genehmigung zur Aufstellung einer Ladestation
Wohnungseigentümer
1. Zwar kann jedem einzelnen Wohnungseigentümer ein Anspruch auf Durchführung bzw. Vollzug eines Beschlusses zustehen, dieser ist aber seit dem 01.12.2020 gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Verband und Träger der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (s. § 18 WEG) zu richten, nicht (mehr) gegen deren Verwalter. 2. Die – recht strengen – Anforderungen an eine […]
1. Das Gericht gibt einer zulässigen Beschlussersetzungsklage statt, wenn der vom Kläger begehrte Beschluss im Sinne des Gesetzes „notwendig“ ist. Ein Beschluss ist notwendig, wenn der Kläger im insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung einen Anspruch auf den Beschluss hat. 2. Für Maßnahmen der Barrierereduzierung, der Elektromobilität, des Einbruchsschutzes und des Glasfaserausbaus braucht es […]
1. Vollstreckt die Bauaufsichtsbehörde eine bauaufsichtliche Verfügung, die ausschließlich das gemeinschaftliche Eigentum (§ 1 Abs. 5 WEG) betrifft, gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, bedarf es aufgrund der ausschließlichen Verwaltungsbefugnis der Gemeinschaft (§ 9a Abs. 2, § 18 Abs. 1 WEG) keiner Duldungsverfügungen gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern. 2. Soweit im Innenverhältnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine […]
Aichach: „…Eine Klage der Wohnungseigentümer einer Wohnanlage auf der Beck-Insel in Aichach ist erfolglos. Das Verwaltungsgericht Augsburg bestätigt die Sichtweise der Stadt. Die Tiefgaragenzufahrt eines Mehrfamilienhauses auf der Beck-Insel in Aichach ist ein Schwarzbau. Das hat nun das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg bestätigt. Die Wohnungseigentümergemeinschaft und ein einzelner Eigentümer hatten Klage eingereicht, um diesen Zustand zu […]
Nürnberg: „….Im Prozess um den Abriss der Fassadendämmung an fünf Hochhäusern im Nürnberger Stadtteil Neuselsbrunn stellt ein Gutachten dessen Notwendigkeit in Frage. Es kommt zu dem Schluss, dass die Dämmplatten schwer entflammbar gewesen seien. Im Prozess vor dem Amtsgericht Nürnberg um den Abriss der Fassadendämmung an fünf Hochhäusern im Nürnberger Stadtteil Neuselsbrunn scheint es kein […]
1. Eine Beeinträchtigung eines Wohnungseigentümers durch eine bauliche Veränderung führt erst dann zu einem Verstoß gegen den Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn er ohne sein Einverständnis gegenüber anderen beeinträchtigt wird. 2. Die unbillige Benachteiligung kann nicht im Lichte dessen ausgelegt werden, dass ein Wohnungseigentümer das vorhandene Gemeinschaftseigentum anders/intensiver nutzen will als andere. 3. Die Beschlussersetzungsklage dient […]