Augsburg: „…Für Neubauten gilt eine Gewährleistungspflicht von fünf Jahren. In diesem Zeitraum sind Unternehmen zur Beseitigung von Baumängeln verpflichtet. Das ist ein gute Nachricht: Denn Mängel sind häufig.
Drei Viertel aller neu gebauten Ein- und Zweifamilienhäuser weisen Mängel innerhalb der ersten fünf Jahre nach dem Bau auf. Das ist das Ergebnis einer Studie durch das Institut für Bauforschung im Auftrag des Bauherren-Schutzbund….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de