Deutschland: „…Die Bundesregierung hat am Abend erste Eckpunkte für die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes vorgestellt. Demnach wurde die 65%-Regelung zu erneuerbaren Energien gekippt: Künftig sollen beim Einbau einer neuen Heizung wieder Gas- oder Ölheizungen unabhängig von der Wärmeplanung der Kommune erlaubt sein. Entfallen soll damit auch die Beratungspflicht beim Einbau fossiler Heizungen sowie die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung. Die neuen Regelungen für den Heizungstausch sollen auch für Neubauten gelten, bevor diese dann ab 2030 Nullemissionsgebäude sein müssen. Entfallen soll außerdem das Betriebsverbot für alte Öl- und Gas-Konstanttemperaturkessel….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de