Deutschland: „…Mit Beginn der warmen Jahreszeit gewinnt der sommerliche Wärmeschutz zunehmend an Bedeutung. Seit 2001 ist die Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes bei Neubauten und Sanierungen verpflichtend – geregelt durch die DIN 4108-2. Für den erforderlichen Nachweis kann das Programm ZUB Helena Sommer von ZUB eingesetzt werden. Es ermöglicht eine normgerechte Berechnung auf Basis eines dynamischen Simulationsverfahrens.
Zu den typischen Einsatzfeldern in der Planung zählen Wohnräume mit großen Südfensterflächen sowie Bürogebäude mit umfangreicher Verglasung. Bei der Berechnung werden auch Verschattungen durch benachbarte Bauwerke berücksichtigt….“
Quelle und Volltext: baulinks.de