Deutschland: „…Wenn in der Mietwohnung ein Mangel auftritt, besteht der erste Schritt immer darin, diesen sofort dem Vermieter oder der Hausverwaltung zu melden. Eine schnelle Benachrichtigung ist entscheidend, um mögliche Schäden zu minimieren.
Um sicherzustellen, dass das Anliegen ernst genommen wird, empfehle ich, eine schriftliche Beschwerde zu verfassen. Dabei sollten betroffene Mieter den Mangel detailliert beschreiben und, wenn möglich, Fotos hinzufügen. Dies dient nicht nur der Dokumentation, sondern auch als Nachweis zur Mangelanzeige und für spätere Schritte. Die Beschwerde sollte am besten per Einwurf-Einschreiben oder, noch besser, per Boten, verschickt werden, um einen klaren Nachweis über den Zugang zu haben.
Die Kosten für kleine Reparaturen kann der Vermieter auf seinen Mieter übertragen, sofern eine sogenannte „Kleinreparaturklausel“ im Mietvertrag steht. Kleinreparaturen beziehen sich auf Gegenstände, die der Mieter häufig in Gebrauch hat, wie beispielsweise Wasserhähne, Fenster- und Türgriffe oder Duschköpfe….“
Quelle und Volltext: focus.de