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DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer zertifizierte Sachverständige für Schäden an Gebäuden
mit über 24 Jahren Sachverständigenerfahrung
und einem kompetenten Fachteam
Nachweisfreie Steildachkonstruktionen nach DIN 4108-3
Nachweis
„…Anforderungen an den Wärme- und Feuchteschutz sind häufig nur mit mehrschichtigen Bauteilen wirtschaftlich zu erfüllen. Die feuchteschutztechnische Beurteilung verschiedener PU-Dämmlösungen im Steildach, in Kombination mit Zwischensparrendämmungen, sind nach DIN 4108-3 nachgewiesen sicher und benötigen deshalb keinen individuellen Feuchteschutznachweis. Für die Praxis: Die neue IVPU Planungshilfe liefert eine Übersicht nachweisfreier Steildachkonstruktionen mit PU-Dämmung und erläutert die […]
1. Verzögert sich die Fertigstellung des vom Bauträger zu errichtenden Bauvorhabens und vereinbart er mit einem Erwerber, dass der vom Erwerber nachgewiesene (Verzugs-)Schaden vom Bauträger ersetzt wird, ist der Nachweis des Schadens durch Unterlagen Voraussetzung für die Fälligkeit des Schadensersatzanspruchs des Erwerbers. 2. Für rechtskräftig festgestellte Ansprüche gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, die mit […]
„…Handwerksbetriebe, die bisher Baugerüste aufgestellt oder verliehen haben, aufgepasst: Darum sollten Sie prüfen, ob Sie künftig eine zusätzliche Rolleneintragung benötigen. Auf einen Blick: Gerüste sind auf vielen Baustellen unverzichtbar. In Deutschland gibt es dafür gut 3.400 Gerüstbaubetriebe. Jedoch dürfen auch Maler, Maurer, Elektriker und 19 andere Gewerke wesentliche Aufhaben der Gerüstbauer übernehmen. Sie können Arbeits- und Schutzgerüste […]
1. Obwohl sich § 21 Abs. 8 WEG a.F. nicht im 3. Teil des WEG befindet, auf den § 48 Abs. 4 WEG Bezug nimmt, sind Verfahren aus der Zeit vor dem 01.12.2020 weiterhin nach dem bisherigen Verfahrensrecht und damit gegen die übrigen Eigentümer als Beklagte fortzuführen. 2. Bei tragenden Wänden, die im Gemeinschaftseigentum stehen, […]
1. Ein Unternehmer des Baugewerbes, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, haftet für die Erfüllung der Zahlungspflichten des Unternehmers wie ein selbstschuldnerischer Bürge. 2. Eine Haftung kommt aber erst ab einem geschätzten Gesamtwert aller für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen von 275.000 Euro in Betracht. Maßgeblich ist insoweit der Wert […]
1. Zum Nachweis des Bestandschutzes für ein Fenster in einer Grenzwand. 2. Zum Abwehrrecht des Nachbarn gegen einen Anbau an eine grenzständige Giebelwand mit Fenster. Quelle und Volltext: ibr-online.de