Deutschland: „…Die EU-Kommission hat bereits 2002 die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) festgelegt. Seither wurde diese mehrfach überarbeitet. Seit 2024 gilt die neue Fassung (EU 2024/1275) mit stärkeren Anforderungen an Raumluftqualität, Inspektionen und CO2-Nachweis. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die EPBD bis Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Ab 2028 muss dann für neue Gebäude der CO2-Fußabdruck nachgewiesen werden. Unter anderem sind neue Nichtwohngebäude mit Mess- und Steuergeräten zur Überwachung und Regulierung der Raumluftqualität auszustatten. Dabei sollte neben CO2 als Indikator für die Belüftung auch die Feinstaubbelastung (PM2,5) kontinuirlich gemessen werden.
Am 30. Juni 2025 hat nun die EU-Kommission einen ergänzenden Leitfaden “Annex 10” (PDF-Direktdownload) veröffentlicht….“
Quelle und Volltext: bauletter.de