„…Schallpegelmessungen dienen dem objektiven Nachweis einer Lärmbelästigung bzw. Ruhestörung. Egal, welche Lärmquellen die Störung verursachen, es gibt Richtwerte, die vorgeben wie viel Lärm wer oder was, wann und wo machen darf.
Regelungen für Immissionsrichtwerte finden sich beispielsweise in der Lärmschutzverordnung im Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm). Hier werden folgende Gebiete unterschieden und entsprechende Immissionsrichtwerte für Beurteilungspegel (Lärmpegel) vorgegeben:
- Industriegebiete
- Gewerbegebiete
- Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete
- Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete
- Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten
Neben diesem gibt es auch Vorgaben für Geräte- und Maschinenlärm, an die sich nicht nur, wie es die Bezeichnung fälschlicherweise vermuten lässt, die Industrie und das Gewerbe, sondern auch die Privatperson zu halten hat. Da durch Lärmbelästigungen durchaus gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen können, kann es sich bei Verstößen gegen die entsprechenden Vorgaben auch um eine Ordnungswidrigkeit handeln…“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

Am besten Sie rufen uns gleich an unter: 0821-60 85 65 40 oder kontaktieren uns über unsere Internetseite.