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Mieter nicht räumungsfähig: Fortsetzung des Mietverhältnisses
Mietrecht
LG Heilbronn, Urteil vom 07.04.2022 – 3 S 22/21 “…Liegt eine Räumungsunfähigkeit des Mieters vor und ist in der Zukunft eher eine Verschlechterung als eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation zu erwarten, kann das Mietverhältnis ausnahmsweise gem. § 574a Abs. 2 Satz 2 BGB auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden…” Quelle und Volltext: ibr-online.de
Berlin: „…Die Erfahrungen des letzten Jahrzehnts haben gezeigt, dass wir zur Bewältigung der enormen wohnungspolitischen Aufgaben und ihrer sozialen Dimension dringend wieder ein eigenständiges Ministerium für Wohnen und Bauen benötigen. Das war auch unsere Forderung an die Koalitionäre“, erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. „Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass dem Thema Bauen und […]
Lübeck: “… Schimmelbekämpfung: Was ist dem Mieter zumutbar? LG Lübeck, Urteil vom 15.02.2018 – 14 S 14/17 1.Der Mieter darf ohne besondere Absprache einen Mindeststandard erwarten, der den heutigen Maßstäben gerecht wird. 2. Der Mieter kann deshalb auch in Altbauwohnungen verlangen, dass die Wohnung schimmelfrei ist, selbst wenn die Wohnung entsprechend dem damaligen Baustandard errichtet […]
Deutschland: „…Am 01.04.2020 ist Art. 5 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020 in Kraft getreten (vgl. BGBl I 2020, 569). Die zeitliche Geltung des Art. 5 ist begrenzt bis zum Ablauf des 30.09.2022. Dieser Teil des Gesetzes befasst sich mit der Kündigungsbeschränkung im Mietrecht. Diese wurde, […]
Deutschland: „…Am 01.04.2020 ist Art. 5 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020 in Kraft getreten (vgl. BGBl I 2020, 569). Die zeitliche Geltung des Art. 5 ist begrenzt bis zum Ablauf des 30.09.2022. Dieser Teil des Gesetzes befasst sich mit der Kündigungsbeschränkung im Mietrecht. Diese wurde, […]
Deutschland: „…Die gesetzliche Regelungen zum Kündigungsschutz für Mieter und wichtige Zahlungsaufschübe für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende treten am 01.04.2020 in Kraft und gelten vorerst bis zum 30.06.2020. Nachdem der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beschlossen hat, sind am 01.04.2020 die zivilrechtlichen Vorschriften zum Kündigungsausschluss im Mietrecht sowie zum Zahlungsaufschub bei Verbraucherdarlehensverträgen […]