Augsburg: „…Art und Umfang der kontrollierenden und überwachenden baubegleitenden Leistungen werden mit unseren Klienten nach deren Wünschen vereinbart und entsprechend geplant, können aber auch während des laufenden Auftrags, soweit einplanbar, angepasst werden. In aller Regel finden Kontrollgänge auf den Baustellen unangemeldet statt und Besprechungen mit den am Bau Beteiligten mit vorausgehender Terminvereinbarung.
Allgemein sind bei einer Baubegleitung durch einen Sachverständigen zwischen 3 (Fertighaus in Holzständerbauweise) und 5 (Massivbau) Ortsterminen nötig. Dies kann selbstverständlich nach Bedarf erweitert werden. So kann es bei Nässe im Fertighaus während dem Aufbau durchaus deutlich mehr nötige Begehungen geben, da die Mangelbeseitigung selbstverständlich auch überprüft werden sollten.
Die Schriftsätze zu den einzelnen Begehungen hängen von den vorgefundenen Umständen und dem von Ihnen gewünschten Umfang ab. Es ist durchaus möglich, dass keinerlei Schriftsatz für eine Vorortbegehung nötig ist, sodann fällt auch keine zu vergütende Leistung derart an….“
Quelle und Volltext: Holzmann-Bauberatung.de