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Die Sachverständigengutachten und sonstigen Schriftsätze des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® werden nach den Qualitätsmaßstäben der DEKRA Deutschland und der international gültigen ISO/ICE 17024-Norm erstellt und sind damit für alle Einsatzzwecke ob im privaten Bereich oder vor Gericht anerkannt. Jedes Gutachten des Hauses wird vom Inhaber, Herrn Gerhard Holzmann, selbst DIN EN ISO/ICE 17024 zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung geprüft (falls nicht selbst geschrieben). Die Gewichtung der DIN EN ISO/ICE 17024 Zertifizierung entspricht der (deutschen und österreichischen) „öffentlichen Bestellung und Vereidigung“. Schriftsätze sind damit auch mit einem Rundstempel versehen (Siehe auch § 36a der Gewerbeordnung).
Die neutrale und unabhängige Baubegleitung (begleitendes Baucontrolling oder auch baubegleitende Qualitätskontrolle) bietet eine zusätzliche Sicherheit, damit Bauabläufe, Bauzeiten und letztlich auch finanzielle Vorgaben eingehalten werden.
Allgemein betrachtet können durch eine solche Baubegleitung eines unabhängigen und neutralen Bausachverständigen beispielsweise folgende Risiken minimiert werden:
- Entwurfs- und Planungsfehler
- Fehlerhafte Leistungsverzeichnisse
- Hohe Endkosten durch unvollständige/unklare Angebote
- Hohe Anzahl von Regiestunden
- Verteuerung durch Bauverzögerungen
- Verdeckte Baumängel und Bauschäden
- Abrechnungsfehler & Abrechnungsbetrug
- Missachtung von Unfallverhütungsvorschriften
- Verzögerungen aufgrund unsachgemäßer Baustelleneinrichtung
- Einsatz nicht vereinbarter oder defekter Baustoffe und Bauprodukte
- etc.
Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® steht Ihnen in sämtlichen Leistungsphasen in Bezug auf Arbeiten für Neubauten, Modernisierungen, Umbauten oder auch Sanierungen (auch in der Denkmalpflege) zur Qualitätsüberwachung zur Seite, somit werden beispielsweise folgende Aufgaben ausgeführt:
- Kontrolle der Leistungsverzeichnisse und Angebote
- Überwachung der Bausausführungen
- Überwachung auf Überseinstimmung mit der Baugenehmigung
- Überwachung auf Überseinstimmung mit denkmalpflegerischen Vorgaben
- Überwachung auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen und Leistungsverzeichnissen
- Überwachung auf Übereinstimmung mit den gängigen Normungen und sonstigen Vorgaben
- Bauabnahme – Bauabnahmebegehung
- Begleitung und Prüfung bei der Mängelbeseitigung
- Einbezug/Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt (Baurecht – Architektenrecht)
- Rechnungsprüfung
- Führung von Kontrollprotokollen
- etc.
Für juristische Fragen und Probleme bieten wir unseren Klienten Kontakte zu zugelassenen und erfahrenen Juristen aus dem Bau- und Architektenrecht an.
Art und Umfang der kontrollierenden und überwachenden baubegleitenden Leistungen werden mit unseren Klienten nach deren Wünschen vereinbart und entsprechend geplant, können aber auch während des laufenden Auftrags, soweit einplanbar, angepasst werden. In aller Regel finden Kontrollgänge auf den Baustellen unangemeldet statt und Besprechungen mit den am Bau Beteiligten mit vorausgehender Terminvereinbarung.
Allgemein sind bei einer Baubegleitung durch einen Sachverständigen zwischen 3 (Fertighaus in Holzständerbauweise) und 5 (Massivbau) Ortsterminen nötig. Dies kann selbstverständlich nach Bedarf erweitert werden. So kann es bei Nässe im Fertighaus während dem Aufbau durchaus deutlich mehr nötige Begehungen geben, da die Mangelbeseitigung selbstverständlich auch überprüft werden sollten.
Die Schriftsätze zu den einzelnen Begehungen hängen von den vorgefundenen Umständen und dem von Ihnen gewünschten Umfang ab. Es ist durchaus möglich, dass keinerlei Schriftsatz für eine Vorortbegehung nötig ist, sodann fällt auch keine zu vergütende Leistung derart an. Die Leistungen eines baubegleitende Qualitätscontrolling können nicht vorhergesehen werden, da Bauleistungen grundsätzlich individuell und von unterschiedlichen Handwerkern in der Regel händisch geschaffen werden. Mangelhaftigkeit können auch nicht aufgrund von Flächenumfang (Nutz- oder Wohnfläche) vorhergesehen werden. Seriöse Sachverständigenleistungen werden immer nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und nicht mittels Pauschalpreisen, da die Sachverständigentätigkeit selbst natürlich nichts mit Hellseherei zu tun hat.
Diesem entsprechend sind die Kosten für eine Bausachverständigentätigkeit in Bezug auf eine Baubegleitung des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® abhängig von Art und Umfang der gewünschten Leistungen und dem dafür nötigen Zeitaufwand. Die Vorlaufzeit für Terminplanungen liegt bei ca. 2 Wochen.
Construction supervision
At the Holzmann-Bauberatung® expert office, you can obtain all types of building appraisals with the DEKRA seal, which means that you will receive expert reports in a monitored (certified) DEKRA standard that are recognized.
The neutral and independent construction supervision (accompanying construction controlling or construction quality control) offers additional security so that construction processes, construction times and ultimately financial requirements are adhered to.
Generally speaking, such construction supervision by an independent and neutral construction expert can minimize the following risks, for example:
- design and planning errors
- Incorrect specifications
- High end costs due to incomplete / unclear offers
- high number of director’s hours
- Increased prices due to construction delays
- Concealed construction defects and damage
- Billing errors & billing fraud
- Disregard of accident prevention regulations
- Delays due to improper site setup
- use of non-agreed or defective building materials and building products
- etc.
The expert office Holzmann-Bauberatung® is at your side in all service phases in relation to work for new buildings, modernizations, conversions or refurbishments (also in the preservation of historical monuments) for quality monitoring.
For example, the following tasks are carried out:
- control of the specifications and offers
- Monitoring of construction work
- Monitoring for compliance with the building permit
- Monitoring for compliance with monument conservation requirements
- Monitoring of compliance with the execution plans and specifications
- Monitoring for compliance with current standards and other requirements
- Acceptance – Inspection
- Accompanying and checking the rectification of defects
- Involvement / cooperation with a specialist lawyer (construction law – architect law)
- Auditing
- Keeping control records
- etc.
For legal questions and problems, we offer our clients contacts to approved and experienced lawyers from the building and architectural law.
The type and scope of the inspecting and supervising construction-related services are agreed with our clients according to their wishes and planned accordingly, but can also be adapted during the current order, as far as can be planned. As a rule, inspection tours on the construction sites take place unannounced and discussions with those involved in the construction with prior appointment.
The costs for a construction expert activity in relation to construction supervision by the expert office Holzmann-Bauberatung® are fundamentally dependent on the type and scope of the desired services and the time required for this.