„…Schwäbische.de hatte vor wenigen Tagen über die sogenannte Garagenverordnung berichtet, die nur wenigen Menschen bekannt ist. Sinngemäß heißt es darin: Neben Kraftfahrzeugen dürfen in der Garage grundsätzlich nur Dinge gelagert werden, die zum Auto gehören. Reifen, Dachgepäckträger, etwas Benzin und dergleichen.
Nicht jedoch Dinge, die das Einparken eines Fahrzeugs erschweren oder gar unmöglich machen. Dazu gehören Rasenmäher, größere Möbel, Grills und dergleichen. Dinge, die über die Wintermonate gerne in den Garagen vieler Häuser landen. Ebenso wie Brennholz, das eine Brandlast darstellt….“
Quelle und Volltext: schwaebische.de