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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

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Wer bei einer Fassadensanierung das GEG nicht einhält, leistet mangelhaft!

Fehlstellen

OLG Naumburg, Urteil vom 10.10.2024 – 2 U 69/23

1. Die Anforderungen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften gehören auch ohne ausdrückliche vertragliche Erwähnung zu der Sollbeschaffenheit einer Werkleistung.

2. Die Vorschrift des § 48 GEG in der Fassung vom 08.08.2020 über Anforderungen bei baulichen Änderungen an einem Bestandsgebäude ist auf Arbeiten der Fassadensanierung nur eingeschränkt anwendbar. Die in Anlage 7 zu § 48 GEG unter Nr. 1 b, 2. Anstrich aufgeführte “Erneuerung des Außenputzes einer bestehenden Wand” setzt voraus, dass der gesamte vorhandene Putz entfernt bzw. abgeschlagen wird. Nicht einschlägig ist die Vorschrift hingegen, soweit lediglich eine Reparatur von Fehlstellen stattfindet, die jedoch nicht die gesamte Außenwand betrifft.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

„…Zu geringe Estrichfestigkeiten können material- oder herstellungsbedingt sein oder beispielsweise bei nicht dauerfeuchtebeständigen Estrichen durch Wasser verursacht werden. Eingebrochene Bereiche müssen ausgebaut und die dadurch entstandenen Fehlstellen fachgerecht und ausreichend tragfähig geschlossen werden.

Beim Ausbau dieser Bereiche wird folgende Herangehensweise vorgeschlagen: Mit einer Trennscheibe werden rechtwinklige Schnitte im »gesunden« Estrich um diesen Bereich herum bis zur Oberkante der Dämmung bzw. zum darunter befindlichem Untergrund ausgeführt und dieser kritische Bereich restlos entfernt. In der Regel kann die unter dem Estrich liegende Dämmung erhalten bleiben. Ist sie jedoch stark beschädigt, muss die alte Dämmung durch eine neue Dämmung gleicher Dicke ersetzt werden. Sind alle beschädigten Teilflächen ausgebaut, kann mit dem Schließen der Fehlstellen begonnen werden….“

Quelle und Volltext: derbausv.de

„…Grundsätzlich gibt es viele Verfahren zur Sanierung oder Instandsetzung einer Horizontalsperre. So gibt es mitunter Injektageverfahren, bei welchen mit oder ohne Druck diverse Lösungen in das Mauerwerk eingebracht werden können. Beispiele sind hier u.a. Alkalisilikat- oder Alkalimethylsiliconlösungen, Alkalipropylsilikonate, Bitumenlösungen, Epoxidharze, Polyurethanharze, Silane, Siloxane, Parafine oder auch auch kapillarverengende Zementsuspensionen.  All diese Stoffe müssen bei einem Einsatz als Horizontalsperre in einem Mauerwerk eine durchgängige und vollständig sperrende Schicht im Bauteilquerschnitt bilden. Unabhängig davon, ob der Einbau mit oder ohne Druck vollzogen wird.  Das Problem bei solchen Verfahren ist jedoch, dass man in der Regel nicht direkt nach dem Einbau nachvollziehen kann, ob denn tatsächlich der gesamte Querschnitt eines Mauwerks abgedichtet ist und keine Fehlstellen vorhanden sind….“

Troody®, unser Maskottchen, bietet Hilfe an, wir unterstützen Sie gerne. Am besten Sie rufen uns gleich an unter: 0821-60 85 65 40 oder kontaktieren uns über unsere Internetseite: holzmann-bauberatung.de

Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.dehttps://holzmann-bauberatung.de/sanierung-horizontalsperre/

„…Die Verlegung der Platten erfolgt generell im Verband (ohne Kreuzfugen) und hierbei müssen die Platten auch fugendicht gestoßen, aufgebracht werden. Fugen und Fehlstellen sind immer eine Abschwächung der Dämmebene und als diese nicht zulässig. Selbiges gilt für Fehlstellen und Fugen die mit Klebemörtel verschlossen sind. Sind Fehlstellen oder Fugen unvermeidbar, so sind diese mit artgleichem Dämmstoff zu schließen. Ausnahmen bilden hierbei Fugen die kleiner als 5 mm sind, diese können mit einem geeigneten Füllschaum (Dämmschaum, nicht Montageschaum) entsprechend den Verarbeitungslinien des Systemherstellers geschlossen werden. An Gebäudeecken sind die Dämmstoffplatten in aller Regel eckverzahnt anzuordnen. Dämmt man mit Polystyroldämmstoffen (Polystyrol-Hartschaumplatten), die eine Dicke > 10 cm aufweisen, so können aus brandschutztechnischen Gründen besondere Maßnahmen erforderlich sein. Hierzu gehört zum Beispiel das Anordnen von Brandbarrieren (Brandriegeln) oberhalb von Öffnungen aus nichtbrennbaren Mineralwollstoffen. Besonderheiten gibt es auch bei der Ausführung von WDVS im Bereich von Brandschutzwänden, diese sind mitunter in den jeweiligen Landesbauordnungen zu finden….“

Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

Tutzing: „…Damals berichteten die Experten über undichte Dächer, nicht absturzsichere Glasscheiben, die entgegen der Ausschreibung eingebaut worden waren, nicht fachgerecht hergestellte Luft- und Dampfsperrebenen sowie „systematische Fehlstellen“ bei der Luftdichtigkeit. Und wie steht es heute um die Würmseehalle, wie sie inzwischen genannt wird?

Die Dachsanierung wird teuer. Bürgermeisterin Marlene Greinwald brachte es am Freitag gegenüber dem Starnberger Merkur so auf den Punkt: „Wir sind froh, dass wir die Halle haben – aber zu einem sehr schmerzhaften Preis.“ Der TSV trat das Areal seiner alten Halle an der Greinwaldstraße einst an die Gemeinde ab und bekam im Gegenzug den Teil des Grunds an der Bernrieder Straße für seinen neuen Bautrakt sowie eine Aufzahlung. TSV-Vorsitzender Mark Habdank sagt, die alte Halle sei mit ihrer Lage in der Ortsmitte einmalig und für viele fußläufig erreichbar gewesen: „Aber jetzt sind wir glücklich, dass wir die Dreifachturnhalle und ein Stadion direkt daneben entsprechend den Bedürfnissen an Freizeit- und Wettkampfsport haben….“

Quelle und Volltext: merkur.de

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