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Eigentum
HERGERSHAUSEN – In Babenhausen gibt es Überlegungen für neues Baugebiet in dem Stadtteil. Aber Hochwasserschutz setzt Grenzen. Vor etwa zwei Jahrzehnten wurde im Babenhäuser Stadtteil Hergershausen die Bebauung einer fast zwanzig Hektar großen Fläche zwischen dem Bürgerhaus und der Bahnlinie Babenhausen-Dieburg im Gemarkungsbereich „In der alten Mühle“ eingeleitet und vor etwa einem Jahrzehnt mit der […]
Hamburg – 1. Die Wiederherstellungsanordnung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 DSchG und die Instandsetzungspflicht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 DSchG schließen sich in ihren Rechtsfolgen nicht aus, sondern haben vielmehr einen sich teilweise überschneidenden Anwendungsbereich. So kann die Verpflichtung zur Wiederherstellung eines Denkmals nach § 13 Abs. 1 DSchG infolge aktiv […]
Karlsruhe: 1. Der Eigentümer eines Grundstücks ist hinsichtlich der von einem darauf befindlichen Baum (hier: Birken) ausgehenden natürlichen Immissionen auf benachbarte Grundstücke Störer i.S.d. § 1004 Abs. 1 BGB, wenn er sein Grundstück nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet. Hieran fehlt es in aller Regel, wenn die für die Anpflanzung bestehenden landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten sind.*) 2. Ein Anspruch […]
Stuttgart: Bei der Forderung nach mehr Wohnungsbau in Stuttgart ist sich der Hausbesitzerverein mit dem Mieterverein einig. Dass dieser aber an einen Mietendeckel denkt, gefällt Haus und Grund gar nicht. Und die Stadtverwaltung widerspricht der Mieterorganisation aus einem anderen Grund. Stuttgart – Der Mieterverein und der Hausbesitzerverein in Stuttgart sind sich einig bei der Forderung […]
München: 1. Erfolgt eine Modernisierungsankündigungen des Vermieters im Dezember 2018 allein aus dem Grund, sich das bis zum 31.12.2018 geltende und für den Vermieter vorteilhafte Recht zu sichern, so ist dies keine Grundlage für eine spätere Modernisierungsmieterhöhung. 2. Eine solche Absicht des Vermieters ist anzunehmen, wenn zwischen Modernisierungsankündigung und geplantem Beginn der Modernisierungsarbeiten mehr als […]
Dresden: 1. Die Wohnungseigentümer verwalten das gemeinschaftliche Eigentum gemeinsam (§ 21 Abs. 1 WEG). Diese gesetzliche Vorschrift kann nicht durch einen einzelnen Wohnungseigentümer geändert werden. 2. Ein Sanierungsbeschluss, der auch das in Mitleidenschaft gezogene Sondereigentum zum Gegenstand hat, ist mangels Beschlusskompetenz nichtig. (…) Quelle und Volltext: ibr-online.de