„…Ein besonderes Highlight der Dachsanierung ist der Einbau neuer Dachgauben. Sie bringen Licht ins Dachgeschoss und schaffen zusätzliche Raumhöhe. Sind Dach und Gauben gedämmt, erhöht sich die Energieeffizienz der Gebäudehülle.
Die Gaube stellt eine bauliche Veränderung des Gebäudebestands dar. Für das vereinfachte Verfahren ohne Baugenehmigung gilt: Der nachträgliche Einbau ist im sogenannten Kenntnisgabeverfahren anzeigepflichtig. Voraussetzung dafür ist ein Bebauungsplan, der den Einbau von Gauben generell vorsieht und somit einen Erlaubnisrahmen bildet. Liegt kein Bebauungsplan vor, muss jede Gaube vom Bauamt vorab genehmigt werden. Außerdem muss ein Nachweis vorliegen, dass das Tragwerk des Gebäudes die zusätzliche Last einer Dachgaube ohne Beeinträchtigungen aufnehmen kann….“
Quelle und Volltext: bauen.com