Deutschland: „…Mit Wirkung vom 8. Januar 2026 ist die novellierte Bauproduktenverordnung (BauPVO) – Verordnung (EU) 2024/3110 – in der Breite anwendbar geworden. Der generelle Geltungsbeginn des Gesetzestextes bewirkt grundsätzlich die Aufhebung der Bestimmungen ihrer Vorgängerin, der Verordnung (EU) Nr. 305/2011, wobei in einigen für die Bauwirtschaft wichtigen Bereichen Parallelregelungen gelten – namentlich bei Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung oder der Tätigkeit der notifizierten Stellen….“
Quelle und Volltext. dibt.de