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Bauaufsichtsbehörde kann Kiesgarten-Beseitigung anordnen
Bauaufsichtsbehörde
Augsburg: „…Sie sind pflegeleicht, aber nicht nur Umweltschützern ein Dorn im Auge: Schottergärten. Auch einige Bauordnungen wollen die Versteinerung in Vorgärten verhindern. Das kann sogar zum Rückbau führen. Handelt es sich bei Schottergärten um Grünflächen im Sinne der Bauordnung, wenn darin einzelne Pflanzen eingesetzt sind? Nein, urteilte bereits das Verwaltungsgericht Hannover (Az.: 4 A 1791/21). […]
1. Der aus grundrechtlicher Sicht kritische Wert einer Lärmbetroffenheit beginnt jedenfalls in Wohngebieten grundsätzlich erst bei einer Gesamtbelastung oberhalb von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts. 2. Auch ein – unterstellter – Verstoß gegen die nachbarschützenden Vorschriften der Abstandsflächen führt nicht dazu, dass das Entschließungsermessen der Bauaufsichtsbehörde auf null reduziert und das Auswahlermessen in […]
Salgen/Mindelheim: „…Schwarzbau ist nicht gleich Schwarzbau, stellt das Landratsamt Unterallgäu klar. Eine Mindelheimerin hatte auf der Bürgerversammlung im Stadttheater nachgefragt, warum ein Schwarzbau am Oberen Mayenbadweg stehen bleiben darf, während eine ebenfalls nicht genehmigte Maschinenhalle zwischen Salgen und Zaisertshofen wieder dem Erdboden gleichgemacht werden soll. Diese beiden Fälle seien nicht vergleichbar, teilt auf Anfrage Eva […]
1. Ordnet die Bauaufsichtsbehörde gem. § 65 Abs. 2 Satz 2 NBauO die Erbringung von Nachweisen der Tragfähigkeit des Baugrunds von Nachbargrundstücken an, erstreckt sich die Legalisierungswirkung der Baugenehmigung auch auf diese Tragfähigkeit. 2. Die angeordnete Prüfung von Nachweisen der Tragfähigkeit ist Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens und muss daher grundsätzlich vor Erteilung der Baugenehmigung abgeschlossen sein. […]
1. Eine ordnungsrechtliche Beseitigungsanordnung kann von dem Adressaten nicht allein mit dem Argument abgewehrt werden kann, die Behörde schreite gegen Rechtsverstöße in vergleichbaren anderen Fällen nicht ein. Das Gleichbehandlungsgebot gewährt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht. 2. Das Gleichbehandlungsgebot entbindet die Behörde allerdings nicht von der Verpflichtung, ihre ordnungsrechtliche Tätigkeit maßgeblich auch am Gleichheitssatz auszurichten. […]
1. Vollstreckt die Bauaufsichtsbehörde eine bauaufsichtliche Verfügung, die ausschließlich das gemeinschaftliche Eigentum (§ 1 Abs. 5 WEG) betrifft, gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, bedarf es aufgrund der ausschließlichen Verwaltungsbefugnis der Gemeinschaft (§ 9a Abs. 2, § 18 Abs. 1 WEG) keiner Duldungsverfügungen gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern. 2. Soweit im Innenverhältnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine […]