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Auch eine Nutzungsänderung unterliegt der Baugenehmigungspflicht!
Bauaufsichtsbehörde
1. Die Variationsbreite der bisherigen Nutzung wird auch dann überschritten, wenn durch die Änderung andere Emissionsverhältnisse oder sonstige veränderte Auswirkungen begründet werden, an die das Städtebaurecht zugleich andere Folgen knüpft, etwa hinsichtlich der Zumutbarkeit für Nachbarn. 2. Um den erforderlichen Vergleich zwischen genehmigter und ausgeübter Nutzung anstellen zu können, kommt es maßgeblich auf den Inhalt […]
1. In aller Regel rechtfertigt bereits die sich aus dem Fehlen einer im Einzelfall notwendigen Baugenehmigung für die konkrete Nutzung einer baulichen Anlage ergebende formelle Illegalität den Erlass einer Nutzungsuntersagung. Allerdings darf eine formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig bzw. bei verfahrensfreien Vorhaben offensichtlich zulässig […]
„…Besteht der begründete Verdacht, dass der Bauherr tatsächlich ein anderes als das genehmigte Vorhaben verwirklichen will (sog. “Etikettenschwindel”), darf die Bauaufsichtsbehörde Bauvorlagen nachfordern, um den Verdacht auszuräumen oder zu erhärten….“ Quelle und Volltext: ibr-online.de
1. Auch derjenige, der nach außen als Bauherr auftritt und sich aus Sicht der Bauaufsichtsbehörde so verhält, muss sich als Ordnungspflichtiger behandeln lassen. Im Bauordnungsrecht gelten die im Polizei- und Ordnungsrecht zum sog. Anscheinsstörer entwickelten Grundsätze ebenfalls. 2. Der Umfang der Amtsermittlung bestimmt sich maßgeblich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls und korreliert mit der […]
Wolfratshausen: „…Laut Unterer Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt in Bad Tölz handelt es sich um einen Schwarzbau, der abgerissen werden muss. Dessen ungeachtet will der Bauherr ein Einfamilienhaus, aus dem die Mieter kürzlich ausgezogen sind, wieder vermieten. Auf einem Onlineportal wird seit Montag dieser Woche eine Immobilie angepriesen: „Haus auf Zeit zu vermieten“, ist dort zu lesen. […]
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.03.2023 – 6 A 5/22 1. Zum Anspruch auf Schallschutzvorkehrungen für einen abweichend von der Baugenehmigung errichteten, zu Wohnzwecken genutzten Wintergarten, der nicht über eine harte Bedachung verfügt (Bedachung aus dem lichtdurchlässigen Kunststoff Plexiglas).*) 2. Da die Baugenehmigung auf Antrag erteilt wird, handelt es sich um einen mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt. Der Antragsteller […]