VG Halle, Urteil vom 07.07.2025 – 2 A 129/23
„….Die Pflicht der Bauaufsichtsbehörde, den Bauherrn zur Behebung von Mängeln aufzufordern, besteht nicht, wenn der Bauantrag unabhängig von etwaigen Nachbesserungen bereits aus materiell-rechtlichen Gründen unzweifelhaft entscheidungs-, nämlich ablehnungsreif ist….“
Quelle und Volltext: ibr-online.de