Deutschland: „…Die novellierte Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 [1], die ab dem 8. Januar 2026 generell anwendbar wird, enthält neue Anforderungen an die Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit von CE-gekennzeichneten Bauprodukten.
Anhang I der novellierten Bauproduktenverordnung enthält eine Liste der grundlegenden Anforderungen an Bauwerke. Sie umfasst nunmehr acht statt bisher sieben Anforderungen. Vier davon beziehen sich auf den Umwelt- und Gesundheitsschutz. Die Aspekte Innenraumhygiene und Emissionen in die Außenumgebung wurden getrennt.
- Strukturelle Integrität
- Brandschutz
- Hygiene und Gesundheit
- Sicherheit und Barrierefreiheit
- Widerstand gegen Schalldurchgang und Schalleigenschaften
- Energieeffizienz und thermische Leistung
- Emissionen von Bauwerken in die Außenumgebung
- Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
Bezüglich dieser acht Aspekte können die Mitgliedstaaten Regelungsbedarfe im Rahmen des CPR-Acquis-Prozesses an die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten übermitteln. Die Bedarfe fließen dann in die Ausarbeitung harmonisierter Normen (hEN) für Bauprodukte ein….“
Quelle und Volltext: dibt.de