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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

Anerkannte Bausachverständige
und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

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zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
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Schutz für alle Notfälle

Baublog

Deutschland: „…Überwachungskameras lassen sich heute bequem per App steuern und bieten so jederzeit Einblicke ins Zuhause. Noch mehr Sicherheit entsteht, wenn sie zusätzlich mit einer Leitstelle verbunden sind.

Um sein Zuhause zu schützen und zu überwachen, gibt es heute eine große Auswahl an Überwachungskameras, die per App gesteuert werden können. Am Smartphone kann man dann jederzeit sehen, was in der Wohnung oder rund ums Haus gerade los ist. Wer allerdings sicher sein will, dass bei jeder Art von Notfällen – Einbruch, Brand oder medizinische Ausnahmesituation – sofort jemand richtig handelt, sollte auf Kameras setzen, die zusätzlich zur eigenen App auch mit einer Notruf- und Serviceleitstelle verbunden sind….“

Quelle und Volltext: bauen.com

Deutschland: „…Geschossdecken erfüllen weit mehr als nur eine statische Funktion – sie beeinflussen die Bauweise, den Schallschutz, die Bauzeit und die Flexibilität beim Innenausbau. Je nach Material und Konstruktionsart haben die unterschiedlichen Deckensysteme ihre spezifischen Stärken.

Die monolithische Stahlbetondecke ist eine klassische Ortbetondecke und zählt zu den am häufigsten eingesetzten Deckensystemen im Massivbau. Sie besteht aus einer Kombination von Stahlbewehrung und Beton, die auf der Baustelle gegossen wird. Der Stahl übernimmt die Zugkräfte, während der Beton die Druckkräfte aufnimmt – gemeinsam bilden sie eine hoch belastbare Konstruktion. Diese Deckenart ist äußerst flexibel einsetzbar und eignet sich für unterschiedlichste Grundrisse, Spannweiten und Anforderungen. Besonders im Geschosswohnungsbau oder bei individuellen Architektenhäusern spielt sie ihre Stärken aus….“

Quelle und Volltext: bauen.com

Augsburg: „…Mit der sogenannten rechtsgeschäftlichen Bauabnahme nimmt der Auftraggeber die Bauleistung entgegen und gibt die Zustimmung und Billigung für eine in der Hauptsache vertragsgerechte Erfüllung des Werksvertrages. Aus öffentlich-rechtlicher Sicht, hier auch „behördliche Abnahme“ genannt, ist die Bauabnahme eine Maßnahme der Bauüberwachung und wird in diesem Zusammenhang auch Bauzustandbesichtigung genannt. Aus privatrechtlicher Sicht wiederum ist die Bauabnahme die Fälligkeitsvoraussetzung für den Schlusszahlungsanspruch (vgl. BGB § 641).

Allgemein gibt es für jede bauhandwerkliche Tätigkeit (bei jedem Werksvertrag) auch eine Abnahme der Leistung, die durch den Auftraggeber, ergo den Bauherrn oder nach Bevollmächtigung durch den Bauherrn durch den planenden und/oder bauleitenden Beauftragten durchgeführt wird.

In Bezug auf die rechtsgeschäftliche Abnahme für den Bauherrn empfiehlt es sich grundsätzlich, bestenfalls noch vor dem eigentlichen Bauabnahmetermin einen neutralen und unabhängigen Sachverständigen einzubeziehen und die abzunehmenden Arbeitsleistungen zu prüfen….“

Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

Troody®, unser Maskottchen, schaut ganz genau hin (wir unterstützen Sie gerne). Am besten Sie rufen uns gleich an unter: 0821-60 85 65 40 oder kontaktieren uns über unsere Internetseite: holzmann-bauberatung.de

Teil 67

Biologische Baustoffe zur Wärmedämmung umfassen natürliche Materialien wie Holzfaser, Zellulose, Hanf, Flachs, Schafwolle, Stroh, Kork, Jute und Schilf. Diese Dämmstoffe sind umweltfreundlich, da sie aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Sie bieten gute bis sehr gute Dämmeigenschaften, wobei einige Materialien zusätzlich eine feuchtigkeitsregulierende und schadstoffbindende Wirkung haben.

Dieser Bericht des Sachverständigen Gerhard Holzmann wurde in der Augsburger Allgemeinen und den dazugehörigen Partnerblättern im Oktober 2013 (Ausgabe 16.10.2013) veröffentlicht und umfasst 1 Seite. Teile hiervon sind überdeckt, um die Publikationsrechte des Verlagshauses nicht zu verletzen. Für den vollständigen Artikel wenden Sie sich bitte direkt an die Presse-Druck- und Verlags GmbH in Augsburg. 

Bayern: „…Anfang des Jahres trat die umfangreiche Grundsteuerreform in Kraft. Bundes- und Landespolitik appellierten an die Kommunen, die Reform so umsetzen, dass ihre Einnahmen aus der Grundsteuer gleich bleiben. Vielfach wurde diskutiert, ob Städte und Gemeinden die Reform ausnutzen könnten, um verdeckt Haushaltslücken zu füllen.

Jetzt hat das Statistische Landesamt Bayern erste Informationen zu den neuen Grundsteuerhebesätzen veröffentlicht. Die Daten sind noch vorläufig – es ist möglich, dass einzelne Kommunen den Satz nochmals ändern. Nach aktuellem Stand haben 508 der 2.056 Städte, Gemeinden und Märkte in Bayern ihre Hebesätze der Grundsteuer B (baulich genutzte Grundstücke) nicht verändert. 152 Kommunen haben erhöht, in allen anderen Kommunen ist der Hebesatz gesunken…“

Quelle und Volltext: br.de

LG Kleve, Urteil vom 28.05.2025 – 1 O 124/24

„…Ein mit der Verlegung von Rohren im Horizontalspülbohrverfahren beauftragter (Tief-)Bauunternehmer verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er nicht alle Übergangsschächte auf den von der Baumaßnahme betroffenen Grundstücken in Bezug auf die Hausanschlussleitungen öffnet und einsieht, um zu überprüfen, in welcher Tiefe das Rohr mit den Leitungen verlegt ist, damit er sich bezüglich der Bohrungshöhe darauf einstellen kann….“

Quelle und Volltext: ibr-online.de

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