LAG Hessen, Urteil vom 06.02.2026 – 10 SLa 529/25 SK
Hessen: „…Die Herstellung sog. Tiny Häuser, die auf einem Fahrgestell montiert sind und damit durch einen PKW bewegt werden können, sind als Bauwerke i.S. des § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV anzusehen. Wesentlich ist dabei, dass der Zweck eines solchen Tiny Hauses darauf gerichtet ist, dauerhaft, wenn auch nicht für immer, an einem bestimmten Standort zu verbleiben. Dies unterscheidet sie von Wohnmobilen, die einen häufigen Ortswechsel, gerade während eines Urlaubs, ermöglichen sollen…“
Quelle und Volltext: ibr-online.de
