Dießen: „..Die Bauarbeiten am „Seehaus“ wurden teilweise eingestellt, weil es hierfür keine Baugenehmigung gibt. Der Bauherr müsse einen Bauantrag stellen, verdeutlichte Sprecher Wolfgang Müller. Das Ufergrundstück, auf dem sich das „Seehaus“ befindet, liege im eigentlich nicht bebaubaren Außenbereich, andererseits bestehe für die vorhandenen Gebäude ein Bestandsschutz. Die Frage, inwieweit man sich auf diesen Bestandsschutz im Falle eines partiellen oder vollständigen Abbruchs berufen kann, beantwortete Müller nicht abschließend. Dieser Punkt werde beim Vorliegen eines Bauantrags zu prüfen sein, sagte er. Die nur im Innern des Seehauses laufenden Sanierungsarbeiten seien von der Baueinstellung nicht betroffen….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de
