….. irgendwie hingewurschtelt wird!
Heute bei Pirk in der Nordoberpfalz gesichtet:



Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden
….. irgendwie hingewurschtelt wird!
Heute bei Pirk in der Nordoberpfalz gesichtet:



FW-Frühjahrsklausur Wohnungsbau: Die Freien Wähler wollen raus aufs Land
Für die Freien Wähler steht fest: Die Städte müssen entlastet werden. Statt Hochhaussiedlungen in den Ballungszentren sollten im ländlichen Raum verschiedenste Wohnangebote entstehen, etwa indem in den Ortskernen nachverdichtet wird.
“Wir brauchen innerorts Umnutzungen und dergleichen mehr, dass auch ein Single am Land eine Wohnung findet und nicht in die Stadt ziehen muss”, erklärte Hubert Aiwanger, Vorsitzender der FW- Landtagsfraktion. “Da fehlt jegliches Konzept. Und das ist das Konzept der Freien Wähler: Land statt Metropole.”
Modellprojekt Mehrgenerationenwohnen
Die Staatsregierung sei diesbezüglich einfallslos, kritisiert Aiwanger am zweiten Tag der Frühjahrsklausur beim Besuch eines Mehrgenerationenprojekts in Brannenburg bei Rosenheim. Dort entstehen derzeit auf einer 16 Hektar großen Fläche einer ehemaligen Kaserne verschiedenste Wohnangebote – von der Zwei-Zimmer-Wohnung bis zum Einfamilienhaus, mit gemischter Altersstruktur und enger Nachbarschaft.
Quelle und Volltext: br.de
Bund will sich stärker in Sachen Wohnungsbau und Bildung engagieren
Der Bund will helfen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und Wohnungsnot zu lindern. Außerdem will er sich stärker bei der Bildung engagieren. Deshalb wird das Bundeskabinett laut Medienberichten noch in dieser Woche Grundgesetzänderungen in den Bereichen Wohnung und Bildung auf den Weg bringen.
Stärkere Beteiligung an Finanzierung geplant
Eine neue Passage soll dem Bund die Möglichkeit geben, Ländern Finanzhilfen für wichtige Investitionen im sozialen Wohnungsbau zu gewähren. Das geht aus einem Entwurf des Bundesfinanzministeriums hervor. Auch hatten CDU, CSU und SPD in ihren Koalitionsverhandlungen vereinbart, das Grundgesetz zu ändern, damit der Bund sich stärker an der Finanzierung der Bildungsinfrastruktur beteiligen kann. Dabei geht es vor allem um den Ausbau von Ganztagsschulen in den Kommunen.
Grundgesetzänderung nur mit Hilfe der Opposition möglich
Bisher ist eine Finanzhilfe des Bundes nur für klamme Kommunen zulässig. Deshalb soll das Wort “finanzschwach“ aus dem entsprechenden Grundgesetzartikel gestrichen werden. Da die große Koalition im Bundestag nicht mehr über eine Zwei-Drittel-Mehrheit verfügt, benötigt sie für die Grundgesetzänderungen Unterstützung aus anderen Parteien.
Quelle: rsw.beck.de
Konkludente Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen durch Zahlung bei Vorliegen einer Schriftformklausel
Orientierungssätze zur Anmerkung:
A. Problemstellung
Für das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters ist in § 558a Abs. 1 BGB eine Form, nämlich die Textform vorgeschrieben. Für die Zustimmungserklärung des Mieters fehlt es an einer Formvorschrift, so dass sogar konkludente Erklärungen möglich sind. Die stärkste Form der konkludenten Zustimmung ist und bleibt nun einmal die Zahlung des Betrages, der formaljuristisch erst nach der Zustimmung geschuldet wird. Hier besteht seit vielen Jahrzehnten ein Streit, wie viele Zahlungen erst eine Zustimmung darstellen. Der BGH hat in der vorliegenden Entscheidung sehr vorsichtig zu dieser Frage Stellung bezogen.
Anmerkung zu: BGH 8. Zivilsenat, Beschluss vom 30.01.2018 – VIII ZB 74/16
Normen: § 558a BGB, § 91a ZPO, § 145 BGB, § 558b BGB, § 305b BGB, § 307 BGB, § 126 BGB, § 558 BGB
Quelle und Volltext: juris.de
Der Kampf um jeden Quadratmeter
In München ist Wohnraum knapp und teuer. Das liegt auch daran, dass ein Teil der Wohnungen illegal weitervermietet wird – an Medizintouristen aus dem Orient oder an Airbnb-Urlauber. Nun soll eine Detektivtruppe die schwarzen Schafe finden
München: Die Sonne malt helle Flecken auf die Hausfassaden am Münchner Arabellapark. Blumen sprießen in den Beeten zwischen den Wohnblöcken, von den Spielplätzen tönen Kinderstimmen. Die großflächige Wohnanlage stammt aus den achtziger Jahren, viele Familien leben hier. An einem Frühlingstag wie diesem ist es geradezu idyllisch, durch die Anlage zu schlendern. Doch Peggy Schön erinnert sich auch an ganz andere Bilder: umherliegende Müllsäcke, kaputte Haustüren. Und dann der ständige Lärm in der Nacht.
Der Arabellapark liegt nahe des städtischen Klinikums Bogenhausen und weiteren Privatkliniken und Spezialisten. Diese Medizinerdichte lockt eine spezielle Klientel an: zahlungskräftige Patienten aus dem Ausland, vor allem aus den arabischen Ländern, die sich in den Sommermonaten in München behandeln lassen. Längst ist von Medizintouristen die Rede, die mit ihrer ganzen Familie in die Stadt kommen. Offenbar können und wollen sich nicht alle arabischen Großfamilien ein Hotel leisten, stattdessen mieten sie sich ganze Wohnungen an, die ihnen vermittelt werden. Dahinter steckt längst ein lukratives Geschäftsmodell: Wie es in einem Gerichtsverfahren klar wurde, werden die Wohnungen für 150 bis 300 Euro pro Tag vermietet. Wohnungen, die andere händeringend suchen…..

Mieter wehren sich gegen Mieterhöhung
Vor dem Münchner Landgericht geht es um die Frage, ob der Mietspiegel auf Wohnungen mit einkommensorientierter Förderung anwendbar ist oder nicht.
Den Mietern der Adams-Lehmann-Straße 83 bis 95 flattern seit Jahren regelmäßig Mietsteigerungen ins Haus, die die Wohnungen bald unbezahlbar machen.
Nun soll ein Musterprozess den Sachverhalt klären.
Michael P. Löffler wird wohl an diesem Mittwoch im Münchner Justizpalast sämtliche juristischen Geschütze auffahren, die ihm zur Verfügung stehen. Der Rechtsanwalt vertritt Mieter aus einer Wohnanlage im Neubaugebiet am Ackermannbogen. Für seine Mandanten will er versuchen, einen Musterprozess vor dem Landgericht zu gewinnen, bei dem es vor allem um die Frage, geht, ob der Mietspiegel auf Wohnungen mit einkommensorientierter Förderung, sogenannte EOF-Wohnungen, anwendbar ist oder nicht.
Quelle und Volltext: sueddeutsche.de