„…Bundesweit einheitlich ist die Sachlage zur Rauchwarnmelderpflicht noch nicht geklärt, allerdings zieht Bundesland um Bundesland nach, womit eben diese einheitliche Regelung wohl nicht mehr fern ist. Sieht man, dass bundesweit jährlich ca. 600 Menschen bei Haus- und Wohnungsbränden sterben und grob überschlagen zwei Drittel dieser Brände nachts, wenn die Bewohner schlafen, entstehen, so müsste eine Rauchwarnmelderpflicht durchaus verständlich sein. Fraglich ist selbstverständlich, ob ein tief schlafender Mensch das Piepsen eines einfachen Rauchwarnmelders auch hört, so haben doch viele von uns auch schon das Klingeln des Weckers verschlafen. Beachtet man dann noch, dass je nach Dichte des Qualms der Tod durch eine Rauchvergiftung nach ca. 5 Minuten eintritt (nach 3 Minuten kommt es meistens schon zur Hirnschädigung), sieht man, dass so viel Zeit oft gar nicht bleibt. Bis der Mensch aus dem Tiefschlaf gerissen die Situation erkennt, aus dem Bett gesprungen ist und sich in Sicherheit gebracht hat, dauert es immer ein wenig, durchaus auch deutlich mehr als 3 Minuten. Ebenso fraglich ist, ob diese Rauchwarnmelderpflicht nicht rein aufgrund einer extrem aktiven Lobby entstanden ist, welche mit selbiger Verpflichtung künftig ordentliche Einnahmen verzeichnen wird…“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de