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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

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Grundsätze für den Modulbau geändert

Baublog

„…Die „Grundsätze für die Nachweisführung im Antragsverfahren zur Erteilung allgemeiner Bauartgenehmigungen für feuerwiderstandsfähige Bauteile in Stahl-Modulbauweise (Raumzellen)“ wurden in einer ersten Fassung am 22. Januar 2024 auf der DIBt-Webseite veröffentlicht. Die Grundsätze wurden nun von der Projektgruppe „Modulbau“ des Sachverständigenausschuss „Brandverhalten von Bauteilen“ fortgeschrieben und konkretisiert. Gegenüber der Fassung von Januar 2024 wurde insbesondere das Kapitel 4.1.4 „Prüfverfahren“ ergänzt, in dem zwei mit den Sachverständigen abgestimmte Prüfaufbauten beschrieben werden….“

Quelle und Volltext: dibt.de

„…Glasbausteine schaffen eine angenehme, helle Atmosphäre und reduzieren gleichzeitig den Bedarf an künstlicher Beleuchtung. Dadurch sparen sie Energie und tragen zum Umweltschutz bei. Sie eignen sich für eine Vielzahl von Anwendungsbereichen, ob als Trennwand in Wohnräumen, Duschabtrennungen, öffentliche Gebäude oder im Außenbereich. Sie bieten viele Möglichkeiten zur Verwirklichung kreativer Ideen….“

Quelle und Volltext: heinze.de

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.03.2025 – 10 A 2102/24

1. Für das Vorliegen der denkmalschutzrechtlichen Eintragungsvoraussetzungen kommt es nicht darauf an, ob sich die Sache in Bezug auf die für die Denkmaleigenschaft maßgeblichen Kriterien als einzigartig oder hervorragend erweist. Auch ist unerheblich, ob das Bauwerk als eines der ersten Vertreter der postmodernen Architektur in Deutschland anzusehen ist.

2. Die Eintragung in die Denkmalliste hat nicht zur Folge, dass das Denkmal künftig nicht mehr veränderbar wäre und ein zeitgemäßer Geschäftsbetrieb unmöglich würde.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Berlin: „…In zwei Grundsatzentscheidungen hat der Bundesgerichtshof Versuchen von Immobilienverkäufern einen Riegel vorgeschoben, Maklerkosten auf die Käufer abzuwälzen. Was die Urteile bedeuten.

Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung einen Makler, muss er mindestens die Hälfte der Courtage zahlen. Dieses Prinzip gilt bei Immobilienverkäufen bereits seit Ende 2020. Versuche, die Aufteilung der Maklerprovision zu umgehen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Urteilen nun unterbunden und damit die Rechte von Immobilienkäufern gestärkt.

Die Richter stellten klar, dass es nicht erlaubt ist, die Maklerprovision komplett auf den Käufer abzuwälzen, auch wenn dieser dafür einen Nachlass auf den Kaufpreis erhält. Der Kläger hatte eine Doppelhaushälfte erworben und einen Nachlass von 25.000 Euro auf den im Exposé vorgesehenen Kaufpreis erhalten. Dafür zahlte er dieselbe Summe als Honorar an ein Maklerunternehmen, das die Verkäuferin beauftragt hatte. Der BGH erklärte die Vereinbarung für nichtig, der Käufer erhält das Maklerhonorar zurück….“

Quelle und Volltext: handelsblatt.com

OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.09.2024 – 7 U 45/23

1. Käufer dürfen auch ungefragt erwarten, dass ein Gebäude (dauerhaft) standsicher ist; fehlende Aufklärung berechtigt zur Anfechtung.

2. Verkäufer müssen statisch relevante Veränderungen auch ungefragt offenbaren und auf einen fehlenden Standsicherheitsnachweis hinweisen.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

OLG Hamburg, Beschluss vom 03.12.2024 – 10 W 24/24

1. Dem Planer steht ein Anspruch auf eine Sicherungshypothek gem. § 650e BGB auch dann zu, wenn mit den Bauarbeiten noch nicht begonnen oder auch die Bauabsicht vollständig aufgegeben worden ist.

2. Der Wortlaut des § 650e BGB gibt keinen Anknüpfungspunkt für die Auffassung, dass sich die Werkleistung des Planers schon im Bauwerk verkörpert oder zu einer Wertsteigerung des Grundstücks geführt haben muss.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

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