Deutschland: „…R 410 A hat einen GWP von 2088, der GWP von R 407 C beträgt 1774, damit sind beide Kältemittel vom Inverkehrbringensverbot betroffen. Das gilt für Neuanlagen, was aber ist, wenn man im Rahmen der Wartung die Mittel nachfüllen sollte?
Ein Fachbetrieb stellt sich folgende Frage: “Unsere Serviceabteilung führt vorwiegend Wartungs- und Reparaturarbeiten an Mono-Splitklimaanlagen mit kleinen Füllmengen (unter 3 kg) durch. Die meisten Anlagen enthalten die Kältemittel R 410 A oder R 407 C. Wir haben jetzt gelesen, dass laut F-Gase-Verordnung das Kältemittel R 410 A seit 1.01.2025 für kleine Split-Anlagen verboten ist.
Seit 1. Januar 2025 ist das Inverkehrbringen von Mono-Splitsystemen (ortsfeste Klimaanlagen und ortsfeste Wärmepumpen), die F-Gase mit einem GWP von 750 oder mehr enthalten, wobei die Menge der F-Gase weniger als 3 kg beträgt, verboten…..“
Quelle und Volltext: haustec.de