Gute Begründung nötig
Berlin: „..Wer seine Wohnung vermietet, kann Mietern nicht einfach nach Belieben wieder kündigen. Das gilt auch, wenn man die Wohnung selber nutzen will. Denn Eigenbedarf muss gut begründet werden.
Wollen Eigentümer ihre vermietete Immobilie selbst nutzen, brauchen sie einen guten Grund für eine Kündigung. Denn eine Eigenbedarfskündigung setzt ein Nutzungsinteresse von hinreichendem Gewicht voraus, befand das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 344/20), wie die Zeitschrift “Wohnungswirtschaft und Mietrecht” des Deutschen Mieterbundes (DMB) berichtet (Ausgabe 10/21). Vage Pläne, ein Seniorenstudium aufzunehmen, reichen dafür jedenfalls nicht aus…“
Quelle und Volltext: nordbayern.de
