Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) sieht vor, die Nutzung von Solarenergie deutlich auszuweiten. Laut EU-Kommission, müssen ab Ende 2026 bestimmte Neubauten und später auch bestehende Gebäude mit Solartechnik ausgestattet werden – sofern dies technisch und wirtschaftlich möglich ist.
Diese Vorgaben gelten:
- Ab 31. Dezember 2026: Neue öffentliche und neue gewerblich genutzte Gebäude über 250 Qudratmeter müssen für Solartechnik vorbereitet sein.
- Ab 2027: Für bestehende öffentliche Gebäude greift die Pflicht gestaffelt, abhängig von der Gebäudefläche.
- Ab 2030: Neue Wohngebäude müssen mit Solaranlagen ausgestattet werden – wenn sie geeignet sind.
Quelle und Volltext: handwerk.com
