Augsburg: „…In aller Regel muss man heute wirklich „grundsätzlich nötig“ schreiben. Denn wenn ein Schaden durch ein angrenzendes Bauvorhaben eintritt und eben diese Beweissicherung vorab nicht geführt wurde, ist es manchmal sehr schwer und vor allem kostspielig, den Beweis zu führen, dass eben diese Arbeiten einen Schaden verursacht haben. Dass hierbei finanziell bedeutende Schäden auftreten können, ist sicherlich leicht vorstellbar, denn es muss nicht nur ein Kratzer im Garagentor sein. Hat man einen Sachverständigen vorab mit einer solchen Beweissicherung beauftragt, so bezeugt dieser mit seiner Ausarbeitung den Ist-Zustand vor der Baumaßnahme und zwar auch bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung und Sie als Bauherr haben alles in der Hand, um die nötigen Nachweise zu führen. Selbiges gilt natürlich für den Bauunternehmer oder den verantwortlichen Planer, denn das Beweissicherungsverfahren kann natürlich auch als Beleg für einen Schaden gelten, der bereits vorhanden war und eben nicht durch die Bauarbeiten verursacht wurde. Wobei das Ziel solcher Beweissicherungen nicht das Prozessieren vor Gericht, sondern eine außergerichtliche Einigung sein sollte.
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

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