Deutschland: „…Nationale Normen dürfen nicht im Widerspruch zu europäischen Regelwerken stehen. Deshalb ist es nur eine Frage der Zeit, bis die DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ an die Anforderungen der neuen DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung – Funktionale Anforderungen“ angepasst wird.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehört, dass der maximal zulässige Höhenunterschied bei Türschwellen künftig nur noch zehn Millimeter betragen darf – bislang waren es zwanzig Millimeter. Darüber hinaus müssen barrierefreie Schwellen zukünftig abgeschrägt oder abgerundet ausgeführt sein. Diese Anforderungen gelten für die Planung, Ausführung und Ausstattung barrierefreier Wohnungen, Wohngebäude und deren Außenanlagen….“
Quelle und Volltext: heinze.de