„…Das oberste Finanzgericht hat dem steuerfreien Verkauf von Immobilien zuletzt mehrfach eine Absage erteilt. Im Fokus: die Frage der privaten Nutzung. Was Verkäufer jetzt tun können.
Eigentlich klingt die gesetzliche Regelung ziemlich eindeutig: Wer eine Immobilie „ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken“ nutzt, muss bei ihrem Verkauf keine Steuern auf den Gewinn zahlen. Doch die Frage, was genau „eigene Wohnzwecke“ sind, hat zuletzt mehrfach den Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt. In ihren Urteilen haben die obersten Finanzrichter das Gesetz meist eng ausgelegt….“
Quelle und Volltext: handelsblatt.com