Deutschland: „…Trinkwasseranlagen, deren Leitungen oder Teilstücke davon noch aus Blei bestehen, müssen bundesweit bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Das schreibt die im Juni 2023 überarbeiteten Trinkwasserverordnung verbindlich vor. Andernfalls drohen Wohnungsunternehmen Bußgelder und hohe Folgekosten.
Bleihaltige Bauteile im Trinkwasser stellen insbesondere für Kinder, Schwangere und Säuglinge ein Gesundheitsrisiko dar. Gelangt Blei aus den Leitungen ins Trinkwasser können neurologische Schäden, Blutbildungsprobleme und Entwicklungsstörungen auftreten. Gemäß Trinkwasserverordnung ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass das Trinkwasser frei von Krankheitserregern und schädlichen Stoffen ist. Wohnungsunternehmen sind daher in der Pflicht, bis Januar 2026 sämtliche bleihaltige Leitungen auszutauschen oder stillzulegen. Weiter gilt eine Nachweispflicht auf Anfrage von Behörden oder Mietern sowie eine Meldepflicht bei nachgewiesenem Blei im Wasser….“
Quelle und Volltext: bundesbaublatt.de