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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

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Vom Baukindergeld bis zur Mietpreisbremse

Wohnungsbau

Was steht im Koalitionsvertrag zum Wohnungsbau?

Der im Februar 2018 verabschiedete Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD enthält eine Reihe wichtiger Vorhaben, welche die Baubranche betreffen. Mit einem Budget von ca. 4 Milliarden Euro sowie einem umfangreichen Kapitel zu geplanten Vorhaben und Gesetzesänderungen stellt der Koalitionsvertrag mit Bauen und Wohnen wichtige Weichen. (…)

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Bei der Eröffnung des Bayerischen Immobilienkongresses heute in München erklärte Bayerns Bauministerin Ilse Aigner das Thema Bauen zur Chef-Sache: „Es ist ein neuer Anspruch, mit dem wir hier an den Start gehen: Wir wollen Schritt halten mit dem Wachstum von Bevölkerung und Wirtschaft, und zwar im Verkehr, aber vor allem auch auf dem Wohnungsmarkt.“

Aigner stellte ihre Agenda für die kommenden Jahre vor, um den Wohnungsbau in Bayern voranzutreiben. Gleichzeitig machte sie deutlich, dass alle Akteure gefordert sind, gemeinsam für einen funktionsfähigen Wohnungsmarkt zu sorgen. Sie appellierte an die Teilnehmer des Kongresses, an einem Strang zu ziehen. (…)

Quelle und Volltext: stmb.bayern.de

Deutschland tritt beim Wohnungsbau auf der Stelle: Auf die vom Statistischen Bundesamt vorgelegten Zahlen der Baugenehmigungen (von Januar bis Mai 1,8 % mehr genehmigte Wohnungen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres) hat die Baubranche mit Enttäuschung reagiert. Deutliche Kritik kommt vom Dachverband der deutschen Baustein-Industrie: „Von der Wohnraum-Offensive, die die GroKo sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen hat, keine Spur. Im Gegenteil: Der Wohnungsbau wirkt, als hätte er Blei an den Füßen. Und zwar politisches Blei“, sagt der Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM), Dr. Ronald Rast. (…)

Quelle und Volltext: bundesbaublatt.de

Leitsatz:
Sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben (vgl. etwa § 556a Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 1 HeizkostenV) ganz oder teilweise nach Wohnflächenanteilen umgelegt werden, ist für die Abrechnung im Allgemeinen der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wohnfläche der betroffenen Wohnung an der in der Wirtschaftseinheit tatsächlich vorhandenen Gesamtwohnfläche maßgebend (insoweit Aufgabe von BGH, Urt. v. 31.10.2007 – VIII ZR 261/06 – NJW 2008, 142 Rn. 19).

(…)

Auswirkungen für die Praxis

Das Problem wird erst dann gelöst, wenn es für den preisfreien Wohnungsbau einheitliche Flächenberechnungsvorschriften gibt. Der Entwurf eines Mietrechtsanpassungsgesetzes von Anfang Juni 2018 enthält einen Vorschlag, der aber leider auch auf halber Strecke stecken bleibt. Richtig wäre es, einheitliche Regeln vorzuschreiben und eine längere Übergangsfrist vorzusehen. Bis dahin würde es Vermietern helfen, wenn sie statt eines Wohnflächenschlüssels einen festen Umlageschlüssel vereinbaren, was auch nach § 556a Abs. 1 BGB zulässig ist. Nur bei der Heizkostenabrechnung bliebe dann das Problem noch für den Teil, der nach beheizter Fläche abgerechnet wird, bestehen.

Quelle und Volltext: juris.de

Genehmigte Wohnungen von Januar bis Mai 2018: + 1,8 % gegenüber Vorjahreszeitraum

Veränderung ohne genehmigte Wohnungen in Wohnheimen: + 3,8 %

Von Januar bis Mai 2018 wurde in Deutschland der Bau von insgesamt 139 600 Wohnungen genehmigt. Darunter fallen alle Genehmigungen für Baumaßnahmen von neu errichteten sowie an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 1,8 % oder 2 500 Baugenehmigungen von Wohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum. Ohne Berücksichtigung der Wohnungen in Wohnheimen stieg die Zahl der Baugenehmigungen um 3,8 %. (…)

Quelle und Volltext: destatis.de

Der neue Mietspiegel verzeichnet ein Plus von mehr als 20 Prozent

In Fürth explodieren die Mietpreise. Wohnungsbau wäre eine Lösung, aber die Stadt stößt an ihre Grenzen.

Dass es immer schwerer wird, in Fürth bezahlbaren Wohnraum zu finden, ist zwar bekannt. Untermauert wird das nun aber mit besorgniserregenden Zahlen aus dem neuen Mietspiegel, der Anfang Juli in Kraft trat. An diesem Zahlenwerk, das alle zwei Jahre aktualisiert wird, können sich Mieter, Vermieter und Gerichte orientieren.
Der Preissprung betrifft alle Wohnungsgrößen und Baujahre. Wird neu vermietet, dann durchschnittlich für 6,94 Euro pro Quadratmeter. Das sind 1,31 Euro mehr als noch vor zwei Jahren, was einer Steigerung von 23 Prozent entspricht. Bei Wohnungsgrößen zwischen 81 und 100 Quadratmetern liegt der Zuwachs sogar bei 27 Prozent. (…)

Quelle und Volltext: nordbayern.de

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