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Holzmann-Bauberatung

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Das Eglinger Wirtshaus Widmann soll Wohnungen weichen

Wohnungsbau

Egling: „…Das 1925 eröffnete Gasthaus Widmann in Egling ist Geschichte. Zwar gab es zwei ernsthafte Interessenten, dennoch scheiterten die Verhandlungen aus unterschiedlichen Gründen. Beim Wohnungsbau gibt es offene Fragen.

Im Landkreis bleibt ein weiteres traditionsreiches Gasthaus dauerhaft geschlossen: Widmanns Wirtshaus in Egling. Stattdessen sollen in dem Gebäude Wohnungen entstehen. In den vergangenen Monaten wurde einiges probiert, um den Betrieb zu retten.

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Deutschland: „…Dank eines hohen Auftragsbestandes zu Jahresbeginn konnten die Unternehmen bei milder Witterung ihre Kapazitäten im Januar und Februar bereits gut auslasten. Diese Entwicklung darf allerdings nicht über die Auswirkungen der Corona-Pandemie ab Mitte März hinwegtäuschen,“ erklärt Pakleppa weiter. „Noch unternimmt die Bauwirtschaft gegenwärtig große Anstrengungen, um den Baustellenbetrieb aufrecht zu erhalten.“

Die Auswirkungen der Corona-Krise in anderen Branchen wird nicht spurlos an der Bauwirtschaft vorbeigehen. Pakleppa: „Nach dem guten Start im ersten Quartal, sehen die Unternehmen im zweiten Halbjahr einem Auftragsrückgang in allen Sparten entgegen. Dem Wirtschaftsbau werden die Impulse aus den ihn bisher tragenden Säulen des Dienstleistungsbereiches (im Handel und Tourismus) fehlen. Aber auch die Bestellungen aus der Industrie werden angesichts des Lock-Downs in erheblichem Maße ausbleiben. Und im Wohnungsbau bleibt abzuwarten, wie private Investoren im Eigenheimbau auf die Situation am Arbeitsmarkt reagieren und inwieweit sich institutionelle Anleger, auch vor dem Hintergrund des benötigten Finanzierungsbedarfs, noch nachhaltig zu ihren Projekten bekennen….“

Quelle und Volltext: zdb.de

Deutschland: „….Bei Wohnflächenberechnungen geht es im Wesentlichen darum, die Fläche einer Wohnung zu berechnen, die auch tatsächlich zum Wohnen genutzt werden kann. Dabei gelten gewisse Regeln und Vorschriften, die je nach letztendlicher Nutzung (sozialer Wohnungsbau, privatrechtliche Vermietung etc.)  gestaltet sind.

Im Allgemeinen kann man sagen, dass Wohnflächenberechnungen sehr einfach und je nach Grundriss auch recht schnell erstellt bzw. geprüft sind. Allerdings ist bei der Wohnflächenberechnung zunächst immer die Frage gestellt, nach welcher Vorgabe man diese überprüfen bzw. berechnen soll….“

Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

Würzburg: „…Wellpappe ist ökologisch, stabil und vielseitig einsetzbar. Den Meisten jedoch lediglich bekannt als Werkstoff im Verpackungsbereich. Dass Wellpappe auch als Dämmmaterial für den modernen Wohnungsbau eingesetzt werden kann, ist einer Innovation zu verdanken. Die sogenannten Zellstoffverbundelemente (ZVE) besitzen ausgezeichnete Dämmeigenschaften, sind einfach zu verarbeiten und lassen sich über den Wertstoffkreislauf problemlos entsorgen und recyceln. …“

Quelle und Volltext: Ökologisch bauen

Deutschland: „…Die Mieterhöhung im preisfreien Wohnungsbau erfolgt entweder im Zustimmungsverfahren gemäß den §§ 558 ff. BGB oder im einseitigen Umlageverfahren gemäß den §§ 559 ff., 560 BGB. Das Zustimmungsverfahren führt zu einer Vertragsänderung durch zwei Willenserklärungen. Es gelten die allgemeinen Regeln über Willenserklärungen, soweit sich aus den mietrechtlichen Vorschriften nichts Abweichendes ergibt. Das bedeutet, es gelten auch die Regeln über Irrtümer und Geschäftsgrundlagen bei ggf. falscher Tatsachengrundlage. Im Verfahren auf Erhöhung der Vertragsmiete auf die ortsübliche Vergleichsmiete gibt es zwei Tatsachen, die letztendlich entscheidend sind, nämlich die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete pro Quadratmeter und die maßgebliche Fläche, für die diese Quadratmetermiete zu zahlen ist. Welche Rechtsfolgen die Angabe einer falschen Flächenangabe hat, musste der BGH vorliegend entscheiden.

Der klagende Mieter war von Juli 2006 bis zum Dezember 2014 Mieter einer tatsächlich 102,11 qm großen Wohnung der Beklagten. Der schriftliche Mietvertrag enthält keine Angaben zur Größe der Wohnung…“

Quelle und Volltext: juris.de

Stuttgart: „…Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) verwies am Montag in Stuttgart auf die bereitgestellten Fördermittel. In den Jahren 2020 und 2021 werden jeweils 250 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau ausgegeben. „Doch angesichts des üblichen zeitlichen Verzugs von rund drei Jahren zwischen Antrag und Fertigstellung braucht es noch etwas Geduld, bis sich unsere Anstrengungen auch klar in den Baufertigstellungszahlen niederschlagen.“ Zuvor hatten die „Stuttgarter Nachrichten“ berichtet.

Der wohnungspolitische Sprecher der SPD, Daniel Born, sagte, wer knapp 900 neu gebaute Sozialwohnungen als Erfolg verkaufen wolle, verschließe die Augen vor der schwierigen Situation vieler Menschen im Land und ignoriere die tatsächlichen Herausforderungen in der Wohnbaupolitik. „Vom Land beauftragte Gutachter sprechen davon, dass pro Jahr bis zu 6000 neue Sozialwohnungen entstehen müssen….“

Quelle und Volltext: tagblatt.de

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