AG Bielefeld, Urteil vom 19.07.2025 – 413 C 266/24
Bielefeld: „…Handelt es sich beim direkten Wohnumfeld um ein weitgehend durchgrüntes Gebiet, sind weitere Grünanlagen in ca. 400 m erreichbar sowie Lärmimmission kaum vorhanden und verfügt die Wohnlage über ein positives Image, ist die Wohnlage als gut zu bewerten….“
Quelle und Volltext: ibr-online.de